Bundesrat Stenographisches Protokoll 658. Sitzung / Seite 20

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und möchte daher bitten, dass hier auch Überlegungen einfließen, dass ein gerechter Ausgleich zustande kommen wird.

Meine Damen und Herren! Da heute der Herr Landeshauptmann von Vorarlberg auf die Briefwahl hingewiesen hat, darf ich Ihnen dazu ein Beispiel nennen. Am 7. März fanden im Bundesland Salzburg Landtags-, Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen statt. Da kam der kuriose Fall einer Krankenschwester zum Tragen, die in meiner Gemeinde, 10 Kilometer außerhalb der Stadt Salzburg, wohnt und in den Landeskrankenanstalten in Salzburg Dienst versieht. Sie konnte zwar, weil sie von 7 bis 19 Uhr Dienst hatte, den Landtag wählen, sie konnte aber nicht den Gemeinderat und den Bürgermeister wählen.

Sie konnte den Landtag deshalb wählen, weil man innerhalb des Landes mit Wahlkarte vom Stimmrecht Gebrauch machen kann, nicht aber für Gemeinde- und Bürgermeisterwahlen außerhalb der Gemeindegrenzen. Ich glaube, dass das eine Ungerechtigkeit ist, die ehebaldigst abgeschafft gehört. Es ist eine Uralt-Forderung der Länder, aber auch eine Uralt-Forderung der ÖVP-Fraktion dieses Hauses, dass das Wahlrecht für Länder und Gemeinden geändert wird und dass man die Briefwahl – so, wie das in allen anderen europäischen Ländern möglich ist – einführt. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich darf daher ankündigen, dass meine Fraktion, die ÖVP-Fraktion, heute ihren Antrag vom 24. Juni 1999 mit der Zahl 119/A-BR/99 erneut stellen wird, sodass er an den Nationalrat weitergeleitet und, so meine ich, auch vom Nationalrat behandelt wird, damit bei den nächsten Landtags-, Bürgermeister- und Gemeinderatswahlen im Bundesland Salzburg, aber auch in allen anderen Bundesländern jede Bürgerin und jeder Bürger von ihrem und seinem Wahlrecht Gebrauch machen und die Stimme abgeben kann.

In diesem Sinne appelliere ich an alle im Parlament vertretenen Parteien, unseren Antrag im Nationalrat aufzugreifen und ihm die Zustimmung zu erteilen, damit dieses Unrecht endlich vom Tisch kommt. (Beifall bei der ÖVP.)

11.02

Präsident Jürgen Weiss: Als nächstem Redner erteile ich Herrn Bundesrat Dr. Peter Böhm das Wort. – Bitte.

11.02

Bundesrat Dr. Peter Böhm (Freiheitliche, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Landeshauptmann! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Geschätzte Damen und Herren des Hohen Hauses! Zunächst möchte auch ich die Gelegenheit ergreifen, mich namens meiner Fraktion und auch persönlich von Herrn Kollegen Rauchenberger zu verabschieden, ihm für die gute Zusammenarbeit zu danken und ihm für sein weiteres politisches und literarisches Wirken alles Gute zu wünschen. – Nun zum Thema der Debatte.

Mit hohem Respekt und voller Anerkennung begegnen wir dem Besuch und den Darlegungen des derzeitigen Vorsitzenden der österreichischen Landeshauptmännerkonferenz – ihr gehört bekanntlich auch eine Dame an – und sind dankbar für diesen symbolischen Akt zur Ehrung der Zweiten Kammer des Parlaments. Von einem Chef der Vorarlberger Landesregierung durfte man sich gewiss ein Plädoyer für den Föderalismus und folglich auch für die Verwirklichung der längst überfälligen Bundesstaatsreform erwarten. Darin sind wir auch durchaus nicht enttäuscht worden.

In der Tat, unser Erwartungshorizont war weit gespannt, aber er war wohl allzu sehr überzogen, um dem Referat von Herrn Landeshauptmann Dr. Sausgruber vorbehaltlos Beifall spenden zu können. Das nicht so sehr deshalb, weil von Seiten der Landeshauptleute wieder einmal primär ihre eigene Stellung gegenüber der Bundesregierung in den Vordergrund gerückt wird. Hier stimme ich mit Kollegen Rauchenberger überein, dass im Vordergrund des Forderungskataloges die Verankerung der Landeshauptmännerkonferenz in der Bundesverfassung steht; die Frage Stabilitätspakt und Konsultationsmechanismus, deren Zweckmäßigkeit auch für uns außer Frage steht, hat der Herr Landeshauptmann ja selbst angesprochen.


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