Bundesrat Stenographisches Protokoll 658. Sitzung / Seite 57

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Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Dies ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den vorliegenden Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmenmehrheit.

Der Antrag auf Kenntnisnahme ist somit angenommen.

4. Punkt

Bericht über die Tätigkeit der Volksanwaltschaft im Jahr 1998 (III-194/BR und 6075/BR der Beilagen)

Vizepräsident Dr. Milan Linzer: Wir gelangen nun zum 4. Punkt der Tagesordnung: Bericht über die Tätigkeit der Volksanwaltschaft im Jahr 1998.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Mag. Karl Wilfing übernommen. Ich bitte um den Bericht.

Berichterstatter Mag. Karl Wilfing: Herr Vizepräsident! Geschätzte Damen Volksanwältinnen! Herr Volksanwalt! Meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen! Der Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über die Tätigkeit der Volksanwaltschaft im Jahr 1998 liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, sodass ich gleich zur Antragsverlesung komme:

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 16. November 1999 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.

Vizepräsident Dr. Milan Linzer: Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Johanna Schicker. Ich erteile ihr dieses.

14.26

Bundesrätin Johanna Schicker (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen Volksanwältinnen! Herr Volksanwalt! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Volksanwaltschaft hat uns, dem Bundesrat, nunmehr bereits zum dritten Mal ihren Jahresbericht vorgelegt. Dieser Bericht veranlasst mich zu der Feststellung, dass es aus demokratiepolitischen Überlegungen wirklich geboten erscheint, sich mit der Frage zu befassen, wie die Volksanwaltschaft als Instrument der parlamentarischen Kontrolle gestärkt werden kann, um ihrem verfassungsrechtlichen Auftrag noch besser als bisher gerecht werden zu können.

Die Volksanwälte haben selbst in ihrem 20. Bericht über das Jahr 1996 einen ausformulierten Vorschlag dazu unterbreitet. Darüber hinaus wäre es aber auch sinnvoll, wenn der Nationalrat in einem eigenen Unterausschuss des Verfassungsausschusses diese Anregungen der Volksanwaltschaft, aber auch andere Überlegungen zur Stellung der Volksanwaltschaft in der österreichischen Verfassung beraten würde.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Volksanwaltschaft hat wie in den vergangenen Jahren auch in diesem vorliegenden Bericht viele Problemsituationen aufgezeigt, mit denen auch wir Mandatarinnen und Mandatare sehr oft konfrontiert wurden und werden. Die Volksanwaltschaft hat auch Maßnahmen angeregt, um entsprechende Abhilfe zu schaffen. Teilweise wurde diesen Anregungen bereits Rechnung getragen. Ich denke dabei etwa an die Verlängerung der Frist zur Beantragung des Karenzgeldes, die nunmehr drei Monate beträgt. Ich denke aber auch an die rückwirkende Gewährung des Karenzgeldes bei Verzögerungen durch nachträgliche Feststellung der Versicherungspflicht von Beschäftigungsverhältnissen, wie es zum Beispiel unter Punkt 2.2.6.11 dargestellt wird. Aber auch im Leistungsrecht der Pensionsversicherung, im Bereich der Leistungen nach dem Recht der Arbeitslosenversicherung und des


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