Bundesrat Stenographisches Protokoll 658. Sitzung / Seite 66

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Auch beim Akademie-Studiengesetz gibt es dieselbe Verfahrensweise. Selbstverständlich haben Sie Recht, wenn Sie bekritteln, dass es keine einheitliche Lehrerausbildung gibt oder dass sie aufgrund der autonomen Lehrpläne der einzelnen Akademien zumindest in großer Gefahr ist. Noch dazu ist dieses Akademie-Studiengesetz nicht Fisch und nicht Fleisch, weil Frau Ministerin Gehrer gesagt hat – das ist auch unsere Kritik –, dass es keine Hochschule sei, das müsse man sich jetzt anschauen und dann sehen, wie es weitergeht. Das ist ein Synonym für die Schulpolitik der Frau Ministerin Gehrer. Da hat sich leider auch nichts geändert und wird sich auch so schnell nichts ändern.

Interessant in diesem Zusammenhang ist allerdings auch, dass die Sozialdemokraten im Stadtschulrat auch eine ablehnende Stellungnahme zu diesem Akademie-Studiengesetz abgegeben haben, und zwar mit einer ähnlichen Begründung.

Das heißt insgesamt, es ist gut, sehr geehrte Damen und sehr geehrter Herr von der Volksanwaltschaft, dass es Sie gibt. Das Problem der ausgegliederten Institutionen, bei denen Sie nicht mehr von Rechts wegen prüfen dürfen, halte ich auch für eine Schwäche, und so weit es uns betrifft, werden wir Ihre Forderung, dass das geregelt wird, gerne unterstützen. Kollege Schöls hat heute auch schon anklingen lassen, dass ihm das ein Anliegen ist, und da kann er dann den Wahrheitsbeweis antreten. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Bundesrat Schöls: Ich habe kein Problem mit dem Wahrheitsbeweis!)

Jedenfalls vielen Dank für Ihre Arbeit. Diesem Bericht stimmen wir besonders gerne zu. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Bundesräten der SPÖ.)

15.09

Vizepräsident Dr. Milan Linzer: Weiters zu Wort gemeldet hat sich Frau Volksanwältin Ingrid Korosec. Ich erteile ihr dieses.

15.09

Volksanwältin Ingrid Korosec: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Bundesräte! Hohes Haus! Als derzeitige Vorsitzende der Volksanwaltschaft darf ich zu den aufgeworfenen Fragen, aber vor allem zu allgemeinen Überlegungen, die unseren Bericht betreffen, Stellung beziehen.

Vorweg bedanke ich mich aber sehr herzlich im Namen meiner Kollegin, meines Kollegen und im eigenen Namen für das Lob, das von allen Fraktionen dieses Hauses an uns gerichtet wurde. Ich danke auch für das Lob an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, denn, wie ich schon im Ausschuss gesagt habe, wir Volksanwälte sind mit Begeisterung bei der Sache. Es ist eine unglaublich faszinierende Aufgabe, für Menschen da zu sein – aber mit Menschen. Wir allein könnten es nicht.

Es ist ganz wesentlich, dass unsere Mitarbeiter gute Juristen und natürlich Juristinnen sind, das ist die Voraussetzung. Wir haben in unserem Bereich 50 Prozent Juristinnen und 50 Prozent Juristen, also bei uns gibt es eine Ausgewogenheit. Aber davon abgesehen, dass sie fachlich gut sein müssen, ist ganz wichtig, dass auch die soziale Komponente stimmt, weil es sich bei jedem Fall um Menschen handelt, um ein Schicksal handelt, bei dem wir zu helfen versuchen. Daher sind wir wirklich ein Team, die drei Volksanwälte mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Ich danke natürlich, dass wir mit Lob bedacht wurden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Bundesräte! Seit 22 Jahren gibt es die Volksanwaltschaft – eine Institution, die, als sie gegründet wurde, durchaus nicht mit ganz großer Begeisterung von allen aufgenommen wurde, denn man hat zuerst einmal gemeint, man mache es befristet, man müsse sich das anschauen. Man konnte dann aber sofort feststellen, wie groß der Zulauf der Bevölkerung war, und 1981 hat man es fixiert.

Die Volksanwaltschaft ist sehr wichtig, das wurde heute auch sehr zum Ausdruck gebracht, aber wie alles muss man sich auch weiter entwickeln. Es ist ganz wesentlich – die Wortmeldungen haben das heute wieder deutlich gezeigt –: Auch die Volksanwaltschaft muss sich weiter entwickeln. Ich denke nur an die ausgegliederten Betriebe, es ist nach wie vor für die Bürgerinnen


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