Bundesrat Stenographisches Protokoll 664. Sitzung / Seite 75

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Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Konecny. – Bitte, Herr Bundesrat.

14.30

Bundesrat Albrecht Konecny (SPÖ, Wien): Frau Präsidentin! Meine Herren Bundesminister! Herr Bundesminister Strasser! Kollegin Fuchs hat Ihnen am Beginn dieser Debatte einige Fragen gestellt, und darunter war eine sehr konkrete Frage, deren Beantwortung, wie ich meine, nicht unwesentlich dafür ist, wie wir diese Gesetzesmaterie zu beurteilen haben. Ich habe kein Problem damit, mich für den kurzfristigen Verbleib von einer Wurstsemmel auf Ihrem Tischchen zu entschuldigen, aber ich darf Sie doch ersuchen, diese Frage zu beantworten.

14.30

Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Herr Bundesminister! Wünschen Sie das Wort? – (Bundesminister Dr. Strasser: Ich habe mich nicht zu Wort gemeldet!) Sie haben sich nicht zu Wort gemeldet, und Sie wünschen auch nicht das Wort.

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Daher ist die Debatte geschlossen.

Wird seitens der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung.

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Professor Konecny und Genossen vor, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates samt der angeschlossenen Begründung Einspruch zu erheben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die für diesen Antrag eintreten, um ein entsprechendes Handzeichen. – Es ist dies Stimmenminderheit.

Der Antrag, Einspruch zu erheben, ist somit abgelehnt.

Ich bitte nun jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Mehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

6. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 26. April 2000 betreffend ein Übereinkommen auf Grund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union über das vereinfachte Auslieferungsverfahren zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union samt Erklärungen der Republik Österreich (31 und 73/NR sowie 6100/BR der Beilagen)

Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zum 6. Punkt der Tagesordnung: Übereinkommen auf Grund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union über das vereinfachte Auslieferungsverfahren zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union samt Erklärungen der Republik Österreich.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Grillenberger übernommen. Ich bitte ihn um seinen Bericht.

Berichterstatter Johann Grillenberger: Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich erstatte den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 26. April 2000 betreffend ein Übereinkommen auf Grund des Artikels K.3 des Ver


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