Bundesrat Stenographisches Protokoll 665. Sitzung / Seite 4

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Beginn der Sitzung: 11.05 Uhr

Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich eröffne die 665. Sitzung des Bundesrates.

Das Amtliche Protokoll der 664. Sitzung des Bundesrates vom 9. Mai 2000 ist aufgelegen, unbeanstandet geblieben und gilt daher als genehmigt.

Krank gemeldet haben sich die Mitglieder des Bundesrates Hedda Kainz und Wolfgang Hager.

Entschuldigt haben sich die Mitglieder des Bundesrates Brunhilde Fuchs, Mag. Dietmar Hoscher, Peter Rodek, Gottfried Kneifel und Ing. Walter Grasberger.

Einlauf und Zuweisungen

Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Eingelangt sind sechs Anfragebeantwortungen, die den Anfragestellern übermittelt wurden.

Die Anfragebeantwortungen wurden vervielfältigt und sind bereits allen Mitgliedern des Bundesrates zugegangen. In diesem Zusammenhang verweise ich auf die im Saal verteilte Liste der eingelangten Anfragebeantwortungen.

Eingelangt ist ein Schreiben des Herrn Bundeskanzlers und der Frau Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten betreffend eine Nominierung für die Bestellung eines Generalanwaltes am Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften.

Ich ersuche die Schriftführung um Verlesung dieses Schreibens.

Schriftführerin Ilse Giesinger:

"Sehr geehrte Frau Präsidentin!

Gemäß Artikel 23c Abs. 5 in Verbindung mit Abs. 2 B -VG darf ich Ihnen mitteilen, dass der Ministerrat, nach Durchführung von Konsultationen mit den im Hauptausschuss des Nationalrates vertretenen Parteien, in seiner Sitzung am 28. April 2000 beschlossen hat, die Herstellung des Einvernehmens mit dem Hauptausschuss des Nationalrates vorausgesetzt, Frau Dr. Christine Stix-Hackl als österreichische Kandidatin für den Posten eines Generalanwaltes am Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften ab 6. Oktober 2000 für eine Funktionsperiode von sechs Jahren zu nominieren.

Mit freundlichen Grüßen

der Bundeskanzler: Wolfgang Schüssel

die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten: Benita Ferrero-Waldner".

Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für die Verlesung dieses Schreibens.

Der Ordnung halber darf ich Ihnen mitteilen, dass ein weiteres Mitglied des Bundesrates, nämlich Kollege Christoph Hagen, entschuldigt ist.

Eingelangt ist ein Beschluss des Nationalrates vom 18. März 2000 betreffend ein Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2000. Es ist dies das Bundesfinanzgesetz 2000 samt Anlagen.

Dieser genannte Beschluss unterliegt im Sinne des Artikels 42 Abs. 5 des Bundes-Verfassungsgesetzes nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates.

Eine weitere geschäftsordnungsmäßige Behandlung des vorliegenden Beschlusses durch den Bundesrat ist daher nicht vorgesehen.


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