Bundesrat Stenographisches Protokoll 666. Sitzung / Seite 56

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

In diesem Sinne bitte ich Sie, auch zu berücksichtigen, dass der freie Zugang zur Frequenz einen Wert an sich darstellt, dass die Frequenzverwaltung einen Wert an sich darstellt, und das wird der Wert sein, auf den sich die Bundesregierung zurückziehen wird.

Es bleibt den freien Radios unbenommen, neue Finanzierungsmodelle auszuarbeiten. Das habe ich ihnen in persönlichen Gesprächen oft gesagt. Um Fälle von privaten, persönlichen Schicksalen, um den Fall einer persönlichen Krida des einen oder anderen haftenden Redakteurs hintanzuhalten, habe ich mich jedoch entschlossen, sie aufzufordern, ein Ausstiegsszenario des Bundes in Anspruch zu nehmen, und dazu stehe ich nach wie vor.

Lassen Sie mich abschließend noch eines sagen: Natürlich ist ein Lokalradio – darum handelt es sich bei den freien Radios – durchaus berechtigt, von der Stadt, von der Gemeinde und vom Land, Subventionen anzufordern, aber es kann nicht Aufgabe des Bundes sein, eine lokale Initiative in diesem Bereich zu unterstützen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

11.35

Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Ebenfalls nicht.

Die Abstimmung über die vorliegenden Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kabel- und Satelliten-Rundfunkgesetz und das Rundfunkgesetz geändert werden.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Mehrheit .

Der Antrag ist angenommen .

Wir kommen weiters zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2000 betreffend ein Bundesgesetz über die Anwendung von Normen von Fernsehsignalen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Mehrheit .

Der Antrag ist angenommen .

Wir kommen schließlich zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Regionalradiogesetz geändert wird.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Mehrheit .

Der Antrag ist angenommen .

13. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2000 betreffend ein Bundesgesetz über die Preisbindung bei Büchern (126/A und 113/NR sowie 6110 und 6131/BR der Beilagen)


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite