Bundesrat Stenographisches Protokoll 666. Sitzung / Seite 111

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Es bestünde also kein Grund, mit der Slowakischen Republik nicht auch Kulturabkommen zu schließen, wie wir sie mit vielen anderen Staaten bis hin zur Russischen Föderation auch haben. Es liegt ein klassisches bilaterales Kulturabkommen vor, das sich mit auf alle kulturellen und bildungsmäßigen Punkte von Theater bis Musik, Jugendkontakte, Wissenschaft, Erziehung, Kulturinstitute, Universitätswesen erstreckt, sodass dieses Abkommen auch sehr zu befürworten ist. Die Kosten würden höchstens mit einer zunehmenden positiven Aktivität steigen, also es entstehen grundsätzlich auch keine wesentlichen Kosten.

Zum Schluss noch zu den beiden anderen Abkommen. Eines befasst sich mit dem Militärdienst für Doppelbürger, wieder Österreich und die Schweiz betreffend. Ich glaube, es ist logisch, dass es hier ein Übereinkommen gibt, damit nicht jemand da und dort – was ohnehin gar nicht recht möglich ist – Militärdienst ableisten müsste.

Zweitens geht es um das Europa-Mittelmeer-Abkommen mit dem Königreich Jordanien. Es erweitert die Beziehungen der Europäischen Union mit den Ländern, die rund um das Mittelmeer liegen, auch wenn sie an dieses nicht direkt angrenzen und keinen Hafen haben. Aber Jordanien gehört im näheren Osten zweifellos zum Mittelmeerraum, sodass auch dieses Abkommen zu befürworten ist.

Die sozialdemokratische Fraktion wird gegen alle diese Vorhaben keinen Einspruch erheben. (Beifall bei der SPÖ und den Freiheitlichen.)

15.36

Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.

Die Abstimmung über die vorliegenden Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juni 2000 betreffend ein Übereinkommen über die Sicherheit von Personal der Vereinten Nationen und beigeordnetem Personal.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit .

Der Antrag ist angenommen .

Wir kommen weiters zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juni 2000 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Internationalen Zentrum für Migrationspolitikentwicklung über den Amtssitz des Internationalen Zentrums für Migrationspolitikentwicklung samt Annex.

Da der vorliegende Beschluss Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder regelt, bedarf er der Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz Bundes-Verfassungsgesetz.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit .

Der Antrag, dem gegenständlichen Beschluss die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, ist somit angenommen .


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