Bundesrat Stenographisches Protokoll 666. Sitzung / Seite 122

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16.20

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Tatsächlich ist es so, dass dieses Biozid-Produkte-Gesetz ein ganz wesentliches Umweltschutz- und Konsumentenschutzgesetz ist, das einen wichtigen Lebensbereich erfasst, ein höheres Niveau an Sicherheit bietet und – das sage ich auch dazu – im Hinblick auf den Terminfahrplan der Europäischen Union auch zeitgerecht umgesetzt wurde.

Herr Bundesrat Kraml! Ich möchte auf die von Ihnen angesprochene Übergangsfrage eingehen. Wissen Sie, mich irritiert das insofern, als die jetzt im Verkehr befindlichen Produkte – Sie wissen, dass der 14. Mai der Stichtag war – selbstverständlich nach den bisher geltenden Rechtsgrundlagen zugelassen waren. Sie werden doch nicht sagen, dass etwa das Lebensmittelrecht oder das Chemikaliengesetz keine ausreichende Rechtsgrundlage ist. Sie erwecken den Eindruck, als ob es sich hier um illegale Produkte handeln würde. Das ist nicht der Fall. Diese sind bisher nach einer klaren Rechtsgrundlage zugelassen worden.

Zweitens: Das bringt auch für die alten Produkte eine Verbesserung. Warum? – Auch die alten Produkte werden jetzt Schritt für Schritt überprüft, bei dieser Überprüfung werden zusätzlich Qualitätskriterien, etwa betreffend das Anwendungsgebiet, angewendet. Was mir wichtig ist, ist, dass für besonders sensible Produkte eine Meldepflicht entsteht. Für die Frage der Qualifikation, die als besonders sensibel gilt, gibt es mehrere Kriterien und nicht nur das eine von Ihnen angesprochene. Also ich bitte auch hier, bei dem zu bleiben, was Sache ist.

Wenn Sie einem Gesetz nicht zustimmen wollen, dann ist das okay, das ist Ihr demokratisches Recht, aber bitte nicht mit einem Argument, das in der Sache nicht gerechtfertigt ist.

Meine Damen und Herren! Ich möchte nur festhalten, dass sich unter meiner Führung das Bundesministerium für Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft selbstverständlich der Verwaltungsinnovation und der Effizienz unterwirft. Ich möchte aber auch festhalten, Frau Bundesrätin, dass für mich die Qualifikation der Mitarbeiter und nicht die angebliche Nähe dort- oder dahin zählt. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

16.23

Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Mehrheit.

Der Antrag ist somit angenommen.

28. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Berufsreifeprüfung geändert wird (152/A und 160/NR sowie 6146/BR der Beilagen)


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