Bundesrat Stenographisches Protokoll 666. Sitzung / Seite 155

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Es gäbe noch ein paar Ansätze im Bereich der Abfertigung, bei der wir durchaus eine bessere Regelung haben als die Angestellten. Ich denke zum Beispiel daran, dass, wenn jemand in den Ruhestand tritt, ein Angestellter oder ein Arbeiter nach dem Arbeiterabfertigungsrecht zumindest zehn Jahre im Betrieb sein muss. Wir brauchen das im Landarbeitsrecht nicht. Ich darf nur so einstreuen, dass ich damit einmal gegenüber einem Kollegen aus der Metallergewerkschaft, die eine starke Gewerkschaft ist, eine Wette gewonnen habe, weil er nicht glauben konnte, dass wir seit 1948 ein Abfertigungsgesetz haben. Er hat das bestritten. Die Wette war leicht zu gewinnen, weil ich natürlich ein altes Gesetz aufgetrieben habe.

So geht es weiter: Auch in der Frage der Entgeltfortzahlung haben wir im land- und forstwirtschaftlichen Bereich eine sehr vernünftige Regelung, die fast gleich ist wie die Regelung, die die Angestellten seit längerem haben. Auch meine Gewerkschaft und auch der Fachbereich Land und Forst haben die "Aktion Fairness" unterschrieben, wie du richtig gesagt hast, ich meine und sage es noch einmal: aus Gründen der Solidarität, selbstverständlich. Nur geht es nicht an, zu verlangen, in einem halben Jahr einen Sprung von 100 Metern vorwärts zu machen, wenn man nur in der Lage ist, einen Sprung von vielleicht fünf Metern – schon dafür muss man im Weitsprung trainiert sein – zu machen.

Ich meine also, dass die vorliegende Materie im Bereich der Gleichstellung einen Schritt bedeutet. Es ist dies sicherlich nicht der allergrößte; ich könnte mir vorstellen, dass weitere Schritte rasch folgen. Aber: Wir haben im Landarbeitsgesetz gezeigt, dass es möglich ist. Wir zeigen es nach wie vor, denn das, was wir heute beschließen werden, sind Anpassungen im Bereich der Prävention, die auch in kleineren Betrieben stattfinden soll. Wir haben sozialpartnerschaftlich im letzten Moment eine lange umstrittene Regelung vereinbart – dafür sage ich der Frau Sektionschefin wirklich ein herzliches Dankeschön! – betreffend die Frage der gesetzlichen Regelung der Bezahlung von Überstunden. Das war seit 40 oder 50 Jahren in der Praxis klar, doch dann gab es wieder einmal Diskussionen, und jetzt haben wir es im zweiten Anlauf geschafft.

Ich freue mich also über die heute zu beschließenden Gesetzesmaterien, im Besonderen über jene im Bereich des Landarbeitsgesetzes. Ich bin aber auch nicht unglücklich über die Schritte im allgemeinen Bereich der Arbeiterschaft und im Bereich der Entgeltfortzahlung, denn das ist ein Weg, der in allen Bereichen Zug um Zug zu beschreiten sein wird. (Zwischenruf des Bundesrates Drochter. ) Da werden wir nicht locker lassen! – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

18.41

Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Haunschmid. – Bitte.

18.41

Bundesrätin Ulrike Haunschmid (Freiheitliche, Oberösterreich): Frau Staatssekretärin! Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Erneuerung des österreichischen Sozialrechts ist ein berechtigtes Anliegen. Die Bundesregierung hat diese in ihr Regierungsprogramm aufgenommen und bereits fast in die Tat umgesetzt.

Meine Damen und Herren! Nach 100 Tagen Regierung ist das ein gewaltiger Schritt, überhaupt wenn man bedenkt, dass die Sozialdemokratische Partei das jahrzehntelang gefordert und in Aussicht gestellt, jedoch nichts durchgesetzt und in diesem Sektor wirklich nichts erreicht hat. – Dafür richte ich unser herzliches Dankeschön an die jetzige Regierung!

Warum habe ich mich als Arbeitgeber zu diesem Thema gemeldet? – Ich ergreife deshalb das Wort, weil dies endlich einmal ein Gesetz ist, das soziale Gerechtigkeit am Arbeitsplatz bedeutet, und soziale Gerechtigkeit am Arbeitsplatz bedeutet auch für uns Arbeitgeber ein besseres Klima am Arbeitsplatz. – Das ist mein erster Punkt.

Zweitens handelt es sich um ein Gesetz, das einen Betrieb nicht zusätzlich belastet. Wenn nämlich den Belastungen der Arbeitgeber durch die Angleichung im Bereich der Entgeltfortzahlung die durch die Urlaubsaliquotierung und den Entfall der Postensuchtage eintretenden Entlastungen gegenübergestellt werden, dann treten keine Mehrbelastungen auf Arbeitgeberseite auf. Vielmehr ist ein Entlastungseffekt im Bereich der Lohnnebenkosten zu erwarten, und


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