Bundesrat Stenographisches Protokoll 667. Sitzung / Seite 45

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Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall. Wir werden daher in diesem Sinne vorgehen.

Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.

Ankündigung einer dringlichen Anfrage

Vizepräsident Jürgen Weiss: Bevor wir in die Tagesordnung eingehen, gebe ich bekannt, dass mir ein Verlangen im Sinne des § 61 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates auf dringliche Behandlung der schriftlichen Anfrage der Bundesräte Professor Konecny und Genossen betreffend Belastungspaket für die Länder an den Herrn Bundesminister für Finanzen vorliegt.

Im Sinne des § 61 Abs. 4 der Geschäftsordnung verlege ich die Behandlung an den Schluss der Sitzung, aber nicht über 16 Uhr hinaus.

1. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2000 betreffend ein Bundesgesetz über den Fonds für freiwillige Leistungen der Republik Österreich an ehemalige Sklaven- und Zwangsarbeiter des nationalsozialistischen Regimes (Versöhnungsfonds-Gesetz) (180/A und 255/NR sowie 6170/BR der Beilagen)

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gehen nunmehr in die Tagesordnung ein und gelangen zum 1. Punkt: Bundesgesetz über den Fonds für freiwillige Leistungen der Republik Österreich an ehemalige Sklaven- und Zwangsarbeiter des nationalsozialistischen Regimes, Versöhnungsfonds-Gesetz.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Alfred Schöls übernommen. Ich bitte ihn darum.

Berichterstatter Alfred Schöls: Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr geschätzte Frau Regierungsbeauftragte Präsidentin Schaumayer! Hohes Haus! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2000 betreffend ein Bundesgesetz über den Fonds für freiwillige Leistungen der Republik Österreich an ehemalige Sklaven- und Zwangsarbeiter des nationalsozialistischen Regimes – auch Versöhnungsfonds-Gesetz genannt – erstatten.

Da der Inhalt des Berichtes allen vorliegt, darf ich auf die Verlesung des Inhalts verzichten.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Juli 2000 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag , keinen Einspruch zu erheben.

Ich bitte, die Debatte zu eröffnen und die Abstimmung durchzuführen.

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gehen in die Debatte ein.

Als erstem Redner erteile ich Herrn Bundesrat Mag. Harald Himmer das Wort. – Bitte.

11.15

Bundesrat Mag. Harald Himmer (ÖVP, Wien): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Dr. Schaumayer! Hohes Haus! Ich glaube, dass der vorliegende Gesetzesbeschluss des Nationalrates einen wichtigen Schritt in der Aufarbeitung des Unrechts und der Verbrechen der Zeit des Nationalsozialismus in Österreich darstellt.

Ich selbst bin jemand, der das Privileg hat – ich glaube, das kann man gerade noch erkennen –, in einer anderen Zeit geboren worden zu sein, und der sozusagen nie der Gefahr ausgesetzt war, eines jener Schicksale zu erleiden, wie sie Millionen Menschen in der Zeit von 1938 bis 1945 erlebt haben. Ich denke dabei auch an die vielen Millionen Toten, denen es nicht vergönnt war, auch nur einen Blick auf die schönen Seiten des Lebens zu werfen. Es ist sicherlich unvor


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