Bundesrat Stenographisches Protokoll 667. Sitzung / Seite 146

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Pflichtschulen her: Es geht nicht nur darum, dass sich der Lehrer bei der Hardware – diese wird ohnehin zur Verfügung gestellt –, bei der Software und ihrer Anwendung auskennt, sondern vor allem um die Betreuung, wenn eine Schule zwei Informatik-Räume hat, wenn die Direktion und das Konferenzzimmer damit ausgestattet sind. Irgendjemand ist auch in einem Wirtschaftsbetrieb dafür zuständig und muss die Kenntnisse haben, diese Geräte entsprechend zu warten, anderen Mitarbeitern zu helfen und in der Fortbildung da zu sein. Auch das ist, zumindest was die Bundesschulen betrifft, durch dieses Gesetz richtig geregelt.

Ich möchte grundsätzlich sagen, dass wir im Bildungsbereich mit Einsparungen sehr vorsichtig sein sollten. Im Besonderen betrifft das auch den Forschungsbereich. Beides hängt irgendwie zusammen.

Meine Damen und Herren! Auch wenn es nicht Gegenstand dieses Gesetzes ist: Wir sollten sehr vorsichtig sein, dass Studieren teurer wird und dass Studiengebühren kommen.

Drittes Gesetz – Unterrichtspraktikumsgesetz: Das gehört eigentlich zu einem anderen Tagesordnungspunkt, den wir heute zum Schluss behandeln werden. Es geht um gleiche Rechte für die Frauen in der speziellen Gruppe von Unterrichtspraktikanten und vor allem -praktikantinnen. Dass sie, weil sie im Bundes-Gleichbehandlungsgesetz nicht erfasst sind, in dieser Richtung selbstverständlich auch gleichgestellt sein und den gleichen Schutz haben sollen, ist selbstverständlich!

In diesem Sinne sind es drei sehr positive Gesetze. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

19.23

Präsident Johann Payer: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Mag. Harald Himmer. – Bitte, Herr Bundesrat.

19.23

Bundesrat Mag. Harald Himmer (ÖVP, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Zunächst darf ich mich entschuldigen. Meinen Aufzeichnungen nach war Kollegin Fuchs zu Wort gemeldet. Da dachte ich mir, dass mir das zumindest 30 Sekunden ermöglicht.

Die vorliegende Gesetzesmaterie enthält einige wichtige Punkte dafür, wie zum Beispiel Bakkalaureat-, Magister- und Doktoratsstudium kompatibel gemacht werden.

Was uns ebenfalls sehr wichtig ist, ist ein Bekenntnis zur Gleichrangigkeit privater und öffentlicher Universitäten durch den Zugang zu Studienbeihilfen auch für Studierende an Privat-, aber auch Fernuniversitäten.

Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Wir wissen, dass viele Studierende Teilzeitjobs ausüben, auf der einen Seite, um Berufserfahrung zu sammeln, auf der anderen Seite, weil sie das nötige Kleingeld brauchen. So ist sicherlich die Möglichkeit, im letzten Studienjahr ein Stipendium oder eine Studienbeihilfe zu empfangen, etwas, was eine weitere sinnvolle Maßnahme in die Richtung ist, die ohnehin bereits gesunkene Studienabbruchsquote weiter nach unten zu bringen.

Das sind aus meiner Sicht drei gute Gründe dafür, allen Gesetzesvorlagen die Zustimmung zu geben. Das wird unsere Fraktion auch tun. (Beifall bei der ÖVP.)

19.25

Präsident Johann Payer: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite