Bundesrat Stenographisches Protokoll 667. Sitzung / Seite 164

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Weil Kollege Thumpser die Frage der Spekulation angesprochen hat, möchte ich feststellen, meine Damen und Herren, dass gerade wir Parlamentarier uns auch zu dieser Lösung entschlossen haben. Ich glaube nicht, dass es für diese Entscheidung einen spekulativen Grund gab.

Daher meine ich abschließend: Jeder, der gegen diese Vorlage stimmt, ist eigentlich gegen die öffentlich-rechtlich Bediensteten. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

20.20

Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldung liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Mehrheit.

Der Antrag ist angenommen.

26. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2000 betreffend das Protokoll zur Abänderung des am 9. Dezember 1976 in Wien unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und Kanada zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (71 und 242/NR sowie 6192/BR der Beilagen)

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen zum 26. Punkt der Tagesordnung: Protokoll zur Abänderung des am 9. Dezember 1976 in Wien unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und Kanada zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Johann Grillenberger übernommen. Ich bitte ihn darum.

Berichterstatter Johann Grillenberger: Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses, der Ihnen in schriftlicher Form vorliegt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Juli 2000 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke.

Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Da der vorliegende Beschluss Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder regelt, bedarf er der Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz Bundes-Verfassungsgesetz.


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