Bundesrat Stenographisches Protokoll 667. Sitzung / Seite 172

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lionen Schilling ausmachen. Dabei wurden vor allem Mais, Getreide und Kürbiskulturen, aber auch Obstanlagen – selbst jene, die durch Hagelschutznetze geschützt waren – vernichtet.

Bezüglich der Trockenheit kann ich nur über die Steiermark Zahlen berichten: Zirka 5 000 Hektar Grünland und 3 500 Hektar Ackerland sind geschädigt.

Viele der Bauern, die betroffen waren – egal, ob durch Trockenheit oder durch Hagelschlag –, sind in ihrer Existenz bedroht. Die Bundesregierung hat rasch reagiert und 100 Millionen Schilling aus dem Katastrophenfonds bereitgestellt. Der Ankauf von Betriebsmitteln, insbesondere von Futter für viehhaltende Betriebe soll dadurch ermöglicht werden.

Meine Fraktion begrüßt diese Maßnahme, besonders im Hinblick auf das rasche Handeln, und hofft, dass dadurch den Betroffenen eine Überbrückung geboten werden kann. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

20.52

Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Dies ist ebenfalls nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates – soweit dieser dem Einspruchsrecht des Bundesrates unterliegt – keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag ist angenommen.

29. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem Neuregelungen auf dem Gebiet der Erdgaswirtschaft erlassen werden (Gaswirtschaftsgesetz – GWG), das Bundesgesetz betreffend den stufenweisen Übergang zu der im Gaswirtschaftsgesetz vorgesehenen Marktorganisation erlassen wird, das Preisgesetz 1992, die Gewerbeordnung 1994, das Rohrleitungsgesetz, das Reichshaftpflichtgesetz, das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz geändert werden und das Bundesgesetz über die Aufgaben der Regulierungsbehörden im Elektrizitätsbereich und die Errichtung der Elektrizitäts-Control GmbH und der Elektrizitäts-Control Kommission sowie das Bundesgesetz, mit dem die Ausübungsvoraussetzungen, die Aufgaben und die Befugnisse der Verrechnungsstellen für Transaktionen und Preisbildung für die Ausgleichsenergie geregelt werden, erlassen werden (Energieliberalisierungsgesetz) (66 und Zu 66 und 210/NR sowie 6167 und 6195/BR der Beilagen)

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen nun zum 29. Punkt der Tagesordnung: Energieliberalisierungsgesetz.

Die Berichterstattung hat Frau Bundesrätin Ulrike Haunschmid übernommen. Ich bitte sie darum.

Berichterstatterin Ulrike Haunschmid: Meine Damen und Herren! Der Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem Neuregelungen auf dem Gebiet der Erdgaswirtschaft erlassen werden, liegt Ihnen schriftlich vor.


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