Bundesrat Stenographisches Protokoll 667. Sitzung / Seite 173

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Juli 2000 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, der Bundesrat wolle dem Beschluss des Nationalrates im Sinne des Artikels 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als erstem Redner erteile ich Herrn Mag. Michael Strugl das Wort. – Bitte.

20.54

Bundesrat Mag. Michael Strugl (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst ist es einmal erfreulich, dass es zur vorliegenden Materie einen Konsens über die Fraktionsgrenzen hinweg gibt, abgesehen von jenem Detail, das die 51-Prozent-Bestimmung beim Verbund betrifft. Aber auch hier wurde Gesprächsbereitschaft signalisiert.

Das war nicht immer so. Wir erinnern uns: Vor ziemlich genau zwei Jahren haben wir hier über das ElWOG beraten. Damals wurde sogar eine namentliche Abstimmung verlangt. Ich selbst habe hier am Rednerpult erklären müssen, warum wir, speziell die oberösterreichischen Bundesräte, der Regelung zustimmen, und ich habe das damals damit begründet, dass wir davon ausgehen, dass die totale Öffnung früher kommen wird, als dies im ursprünglichen Gesetz in Aussicht genommen wurde. Genau das ist jetzt passiert.

Wir stehen damit sowohl im Strom- als auch im Gasbereich an der Spitze der europäischen Entwicklung. Beim Gas ist es überhaupt so, dass bekanntlich jetzt ab 1. August für die industriellen Großabnehmer die Öffnung wirksam wird und dann ab 2002 die Totalöffnung erfolgt. Im europäischen Vergleich liegen wir damit mit England und Deutschland, wie gesagt, an der Spitze.

Das bringt viele Vorteile, zunächst für den Wirtschaftsstandort. Man kann davon ausgehen, dass es für die Konkurrenzfähigkeit der Betriebe Vorteile bringt, dass es aber letztlich auch für die Konsumenten und für die Haushalte Kostenvorteile bringen wird, wenngleich diese vielleicht im Gasbereich nicht in jenem Ausmaß wahrnehmbar sein werden wie im Strombereich, und zwar einfach deshalb, weil wir hier im Unterschied zum Strombereich nicht die Möglichkeit haben, über die Produktion selbst mitzusteuern, weil bekanntlich der Großteil der Gaslieferungen aus dem EU-Ausland und, was Österreich betrifft, aus Russland bezogen wird. (Vizepräsidentin Haselbach übernimmt den Vorsitz.)

Nicht verschwiegen werden soll an dieser Stelle, dass es damit für die heimische Gaswirtschaft natürlich auch Probleme gibt. Als Beispiel aus meinem eigenen Bundesland nenne ich die OÖ. Ferngas AG, die einen signifikant hohen Anteil von insgesamt 85 Prozent an Industriekunden, also solchen, die schon im ersten Liberalisierungsschritt betroffen sind, hat. Mit den bekannten Take-or-pay-Verträgen, den langfristigen Verträgen, wird es dazu kommen, dass überschüssige Mengen auf den Markt gelangen. Man wird sehen, wie es in der Praxis funktioniert, wie das Versteigerungsverfahren dann hier Abhilfe schaffen kann. Wichtig ist aus meiner Sicht, dass bei der Weiterentwicklung des Gesetzes darauf geachtet wird, dass die so genannte Reziprozität, so wie sie auch in der Richtlinie vorgesehen ist, gewahrt wird.

Trotzdem ist insbesondere in Anbetracht dessen, dass Gas ein sehr wesentlicher Träger des Gesamtenergieaufkommens ist, als positiv zu vermerken, dass es mit dem Gaswirtschaftsgesetz nunmehr eine einheitliche Rechtsgrundlage gibt, wogegen die Bestimmungen vorher stark zersplittert waren – Energiewirtschaftsgesetz, Rohrleitungsgesetz, Berggesetz, Gewerbeordnung. Weiters muss als wesentlicher Fortschritt erwähnt werden, dass im Bereich des energierechtlichen Verfahrens eine konkrete Ausgestaltung dahin gehend erfolgte, dass mehr Rechtssicherheit für alle Betroffenen gewährleistet ist.

Zum ElWOG: Die 100-prozentige Öffnung kommt, wie gesagt, früher. Neben den anderen Kernpunkten des Gesetzes, die bekannt sind, möchte ich insbesondere noch auf die mit dieser Änderung verbundenen ökologischen Aspekte hinweisen, insbesondere darauf, dass alternative


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite