Bundesrat Stenographisches Protokoll 667. Sitzung / Seite 174

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Energieanlagen – Biomasse, Wind, Sonne, Mischfeueranlagen – hineingenommen wurden und dass die Länder die Möglichkeit haben, in den Ausführungsgesetzen entsprechende Regelungen zu treffen, die auf die spezifischen Gegebenheiten Rücksicht nehmen. Denn es hat in einigen Ländern gerade in diesen Bereichen erst jüngst neue Regelungen gegeben, die ansonsten wieder geändert werden müssten.

Als weitere Punkte wären in diesem Zusammenhang zu nennen: die 8-prozentige Abnahmeverpflichtung für Strom aus Kleinwasserkraftanlagen auf Grund der Zertifikatregelung; der § 13, das Atomstrom-Importverbot, das den Import von Strom, der in Anlagen gewonnen wird, die nicht dem Stand der Technik entsprechen, aus Drittstaaten verbietet; sowie die Verpflichtung für den Lieferanten, auf der Rechnung – auch für den Endverbraucher – auszuweisen, wie sich das Aufkommen zusammensetzt, was im Sinne der Transparenz für den Konsumenten ist.

Alles in allem: Es ist ein wichtiges Gesetz, und es ist umso erfreulicher, dass es in einem Konsens zu Stande gekommen ist – einem Konsens nicht nur zwischen den Fraktionen, sondern letztlich auch zwischen Bund und Ländern, was aus Sicht der Länderkammer erfreulich ist. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

20.59

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Hoscher. – Bitte.

20.59

Bundesrat Mag. Dietmar Hoscher (SPÖ, Wien): Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Meine Damen und Herren! Das vorliegende Regelwerk, das wir jetzt beschließen, ist geradezu ein Musterbeispiel dafür, was durch konstruktiv und sachbezogen ausgelegte politische Zusammenarbeit, durch einen offenen und ehrlichen Dialog und durch ein offenes und vor allem ehrliches Zugehen auf die Opposition – das hoffentlich nicht nur deshalb erfolgt ist, weil man hier eine Verfassungsmehrheit benötigt hat – erreicht werden kann. Bis dato war diese Vorgangsweise von Seiten der Regierungsparteien eigentlich ein Einzelfall. Aus unserer Sicht kann ich sagen, dass ein solches Ergebnis, wenn man in dieser Weise vorgeht, sicherlich wiederholbar ist. Damit wird auch dieses durchsichtige Gerede von der angeblichen Fundamentalopposition ad absurdum geführt.

Zum Thema: Der Energiesektor – hier kann ich Herrn Kollegen Strugl in etlichen Punkten zustimmen – ist nicht nur ein Bereich der direkten Infrastruktur, sondern hat natürlich auch erhebliche Auswirkungen auf die Einkommen der privaten Haushalte. Ebenso ist er ein bedeutender Faktor für die Standortqualität einer Volkswirtschaft.

Dem Ziel, gerade für die privaten Haushalte wie auch für die KMUs – über die wir beim übernächsten Punkt noch einmal sprechen werden – Entlastungen auf dem Energiesektor herbeizuführen, kommt man mit diesem Gesetz sicherlich einen Schritt näher. Das war immer ein besonders wichtiger Aspekt für uns. Ich darf daran erinnern, dass es gerade die SPÖ war, die im Zuge der Diskussionen um das ElWOG 1998 in einem Entschließungsantrag festgehalten hat, dass Preiserhöhungen für Kleinkunden nicht stattfinden sollen, was bis dato im Wesentlichen auch nicht passiert ist.

In aller Kürze: Was uns besonders wichtig erscheint, ist unter anderem die Einführung des Regulators, eines unabhängigen, verfassungsmäßig abgesicherten Instrumentes – ein Modell, das sich etwa auch im Telekombereich schon bewährt hat. Denn das mit dem ElWOG angestrebte Marktöffnungsziel ist zugegebenermaßen sehr ambitioniert, und wozu überstürzte Deregulierungen führen, hat uns gerade das Beispiel des bundesdeutschen Nachbarn vor Augen geführt. Ich glaube, dass damit ein wesentlicher Schritt getan wurde, der gerade auch auf Drängen der Sozialdemokraten in dieses Gesetz aufgenommen wurde.

Ein Kritikpunkt ist – trotz des in dieser Kammer selbstverständlichen Bekenntnisses zum Föderalismus – die Tatsache, dass wir immer noch drei Regelzonen haben werden. Ich glaube, dass eine Regelzone über ganz Österreich ausgereicht hätte, wiewohl natürlich im Sinne des Föderalismus auch anzuerkennen ist, dass hier gerade auch traditionelle Aspekte eine Rolle


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