Bundesrat Stenographisches Protokoll 667. Sitzung / Seite 202

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

es Ihnen passt oder nicht! Nehmen Sie das zur Kenntnis! (Beifall bei Bundesräten der ÖVP. – Bundesrätin Mag. Trunk: Zur Kenntnis nehmen muss ich gar nichts!)

Meine Damen und Herren! Mit dieser Regelung wird genau festgelegt, welche Umweltverträglichkeitsprüfung für welches Projekt durchzuführen ist. Ich finde das richtig und wichtig, denn bisher war es so, dass sich niemand ausgekannt hat: Brauchen wir eine Umweltverträglichkeitsprüfung, oder brauchen wir keine? – Jetzt ist das genau festgelegt. Jetzt können wir so vorgehen.

Daher sind wir froh darüber, dass dieses Gesetz eingebracht wurde und beschlossen wird. Ich darf Ihnen versichern: Wir von der ÖVP-Fraktion werden gegen den Gesetzesbeschluss des Nationalrates mit Sicherheit keinen Einspruch erheben. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten der Freiheitlichen. – Bundesrätin Mag. Trunk: Nona! – Bundesrätin Fuchs: Zur Sache war nicht viel dabei!)

22.56

Präsident Johann Payer: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Monika Mühlwerth. Ich erteile ihr dieses.

22.57

Bundesrätin Monika Mühlwerth (Freiheitliche, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben mit dem Gesetz, mit dieser Änderung, die wir heute beschließen, einerseits eine EU-Richtlinie umzusetzen und andererseits der Rechtsprechung des EuGH gemäß auch einige Anpassungen vorzunehmen. Es gibt schon bei Entscheidungen nach dem jetzt geltenden Recht, dem UVP-Verfahren von 1993, Konzentrationsverfahren aller Bundes- und Landesmaterien, das so genannte One-Stop-Shop-Prinzip. Dieses System hat sich bewährt. Was sich jetzt ändert, ist, dass es erweitert wird, und zwar auf alle Anlagen, die im Anhang 1 zu finden sind. Daher ist auch in diesem Fall das Bürgerbeteiligungsverfahren nicht mehr notwendig, weil es auf alle Anlagengenehmigungen erweitert wird.

Es ist richtig, dass es jetzt zwei Verfahren gibt: Es gibt das normale Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren, wie wir es bisher auch gekannt haben. Dabei gibt es überhaupt keine Beschneidung der Rechte der Bürgerinitiativen, denn hier haben sie Parteistellung, wie sie sie auch bisher gehabt haben. Die Änderung ist jene, dass es jetzt ein vereinfachtes Verfahren gibt, und dabei ist ein ganz wesentlicher Faktor, den ich als besonders positiv herausstreichen möchte, dass der Anrainer seine Parteistellung hat. Damit sind die Anrainerrechte absolut gewahrt. Ich glaube schon, dass es sehr wichtig ist, dass der jeweils betroffene Anrainer die Möglichkeit hat, sich zu äußern, und dass er auch Parteienrechte hat und dass nicht einer, der am anderen Ende einer Stadt oder einer Gemeinde wohnt – in Wien ist dies besonders krass –, eine Bürgerinitiative bilden kann, die dann bei allem dreinredet, aber nicht dort, wo es wirklich notwendig und sinnvoll und wichtig und richtig ist, sondern bei allen möglichen anderen Angelegenheiten, aus welchen Gründen auch immer – ohne dass ich jetzt jemandem niedrige Motive unterstellen möchte. Es gibt auch besonders schützenswerte Gebiete, wo gerade bei den Schwellenwerten, die schon angesprochen worden sind, im Einzelfall zu prüfen ist, wie vorgegangen werden muss und ob es sich um eine besonders schützenswürdige Kategorie handelt.

Ich glaube, dass das auch sehr gut ist. Denn in der letzten Zeit, bei dem geltenden UVP-Gesetz, haben wir eines gehabt – das kennen wir doch alle –: Es hat auf Grund der mangelnden Kumulation eine Aufsplitterung auf verschiedene Betreiber gegeben. Ich nenne als besonderes Beispiel den Lainzer Tunnel, bei dem man es natürlich geschafft hat, das UVP-Verfahren zu umgehen, indem man das ganze Projekt in einzelne Scheibchen zerstückelt hat, damit man das nicht machen kann. – Das wird in Zukunft nicht mehr gehen, und das halte ich für eine sehr richtige und für den Umweltschutz sehr wichtige Neuregelung. Ich verstehe da die Kritik der SPÖ überhaupt nicht.

Der einzige Punkt, der mir nicht so gut gefallen hat und zu dem ich auch selbst eine kleine Kritik anbringen muss – ich weiß, dass es darüber auch im Umweltausschuss des Nationalrates heiße Diskussionen gegeben hat –, betrifft die Schwellenwerte, vor allem bei den Massentier


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite