Bundesrat Stenographisches Protokoll 667. Sitzung / Seite 229

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Vizepräsident Jürgen Weiss: Als Nächstem erteile ich Herrn Bundesrat Erhard Meier das Wort. – Bitte.

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Bundesrat Erhard Meier (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Hoher Bundesrat! Es sollte nicht Zeichen der Missachtung der Frauen sein, dass dieser Tagesordnungspunkt der Letzte unserer umfangreichen Tagesordnung ist. (Bundesrat Dr. Nittmann: Der Wichtigste!)

Liebe Frau Bundesrätin Mühlwerth! Wenn Sie in Ihrer Männerriege Probleme haben, sich durchzusetzen, würde ich Sie gerne unterstützen. (Bundesrat Mag. Gudenus: Nein! – Weiterer Widerspruch bei den Freiheitlichen.) Es war schon erfolgreich.

Meine Damen und Herren! Diese Konvention beziehungsweise deren Ergänzung scheint mir wirklich sehr wichtig zu sein. Denn eine Konvention ist dazu da, dass sie auch eingehalten wird – zum Unterschied von einer Deklaration.

Wir können wirklich sagen, dass es in Österreich schon eine Reihe von Gesetzen gibt, die diese Inhalte umsetzen und zur Gleichstellung beitragen werden: das Gleichbehandlungsgesetz, das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, auch das heute beschlossene Unterrichtspraktikumsgesetz und viele andere, auch der verfassungsrechtliche Gleichheitsgrundsatz gemäß Artikel 7 B-VG.

Das Gesetz über die Ausbildung von Frauen im Bundesheer hat ebenfalls damit zu tun. Darum gibt es hier zwei Rückzüge von ursprünglichen Anträgen.

Es geht also überall um die tatsächliche Gleichstellung und Gleichbehandlung der Frau. Ich brauche diese Gebiete hier nicht aufzuzählen.

Dass dafür das Außenministerium – vertreten durch Herrn Minister Schmid – zuständig ist, obwohl es eine Frauenfrage ist, kommt nur deshalb zu Stande, weil es sich hierbei um einen internationalen Vertrag handelt. Ich meine, dass die Schwierigkeit in internationaler Hinsicht bei der Frauenfrage deshalb gegeben ist, weil es Unterschiede in der Kultur, der Religion, der Tradition, des sozialen Status, der Bildung und anderer Dinge gibt, sodass man Frauengleichberechtigung nicht in allen Ländern dieser Welt gleich sehen und vergleichen kann.

Mit dem vorliegenden Fakultativprotokoll zur Konvention gegen jede Form der Diskriminierung wird eine grundsätzliche Verbesserung dadurch erreicht, dass nun das Komitee zur Beseitigung dieser Diskriminierungen von den Vertragsstaaten anerkannt wird und dieses Komitee dadurch die Berichte der Staaten begutachten, Empfehlungen betreffend Diskriminierungen abgeben und die Durchführung von Untersuchungsverfahren sichern kann. Das ist also eine Kontrolle gegenüber den einzelnen Staaten. Es können nun auch Einzelpersonen oder Personengruppen und deren Vertreter das Recht zur Individualbeschwerde eingeräumt bekommen.

Man muss sich vorstellen, wie es ist, wenn dort, wo es irgendwelche Verletzungen gibt, die entsprechende Person gar nicht in der Lage ist, zu sprechen – etwa weil sie Analphabetin in irgendeinem afrikanischen Land ist, weil sie den rechtlichen Weg nicht findet oder weil sie keinen rechtlichen Beistand hat. Ich meine, dass das daher sehr wichtig ist, damit der Schutz auch dort möglich ist. Das betrifft daher meiner Ansicht nach Österreich weniger.

Österreich hat zu dieser Konvention zusätzliche interpretative Erklärungen abgegeben, welche auch dieses Komitee berücksichtigen wird. So meine ich, dass durch die Möglichkeit dieses Berichtes des Vergleiches der Behandlung in den verschiedenen Staaten, durch die Möglichkeit, von diesen Staaten eine halbjährliche Stellungnahme zu erhalten, und einen notwendigerweise alljährlich abzugebenden Bericht ein Vergleich und eine Kontrolle in diesen Fragen gegeben ist.


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