Bundesforste mit diesem Schritt mithelfen, auch die Zukunft der österreichischen Waldbauern zu sichern.
Unsere Prinzipien sind – das sei auch euch Sozialdemokraten ins Stammbuch geschrieben –: mehr Mut zur Zukunft statt Festklammern am Althergebrachten, mehr Freiheit statt staatliche Gängelung, mehr Eigenverantwortung statt Bevormundung und mehr Anerkennung der individuellen Leistungen statt Gleichmacherei! – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Bundesräten der ÖVP.)
17.35
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach:
Zu Wort gemeldet ist der Herr Staatssekretär. – Bitte.17.35
Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz:
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hoher Bundesrat! Herr Bundesrat Prähauser! Sie haben mich gefragt, inwieweit sich die Veräußerung auf die Erfolgsbilanz der Bundesforste AG auswirken wird. – Wir glauben, dass das keine große Auswirkung haben wird, und zwar auf Grund der Konstruktion der Bundesforste AG. Die Bundesforste haben nur einen relativ geringen Anteil am Eigentum an Forsteinrichtungen – diese dienen im Wesentlichen für Pensionsrückstellungen –, den größten Anteil haben sie vielmehr im Fruchtgenuss, und wir rechnen damit, dass der Teil, der im Fruchtgenuss ist, quasi im Auftrag des Bundes verkauft wird, der Bund verringert also in diesem Sinn seinen Besitzstand. In Summe werden sich die geringeren Fruchtgenusszahlungen beziehungsweise möglichen Ertragsanteile bei dem riesigen Bestand, den sie im Fruchtgenuss haben, nicht wesentlich auswirken. Ich bin auch nicht so pessimistisch, das zu glauben, was zum Beispiel in der "Kronen Zeitung" befürchtet wird: Da im Wesentlichen ein längerer Zeitraum für den Verkauf vorgesehen ist, werden Kreditfinanzierungen nicht in hohem Ausmaß notwendig sein.Zur Rechtsauffassung: Es gab einen Artikel in der "Kronen Zeitung" – um das für die Allgemeinheit zu erläutern –, in welchem auf das negative Gutachten des Verfassungsdienstes hingewiesen wird. – Es gibt tatsächlich ein negatives Gutachten, das wir auch sehr genau bewerten. Es gibt aber auch andere Stellungnahmen von anerkannten Verfassungsrechtsexperten, dass die Lösung, die wir gewählt haben, verfassungskonform ist. Das ist für uns auch ein wesentlicher Bestandteil.
Nachdem Sie in Ihrer Rede auch noch die Stiftungen und die Stiftungsbesteuerung angesprochen haben, möchte ich das nicht unbeantwortet stehen lassen: Sie haben gesagt, das wir keinen Mut dazu haben, da richtig hineinzugehen. – Ich möchte einmal festhalten, dass diese Form der Stiftungen unter einem sozialistischen Finanzminister – Lacina war es – eingeführt wurde, und zwar mit einer sehr niedrigen und günstigen Besteuerung. Das war aus unserer Sicht eine sehr gute beziehungsweise ausgezeichnete Lösung. Es ist sehr viel Kapital hereingekommen, man schätzt, dass sich zwischen 400 und 600 Milliarden Schilling in diesem Stiftungsboot befinden. Daher muss man natürlich auch aus Sicht des Vertrauensschutzes sehr vorsichtig mit Besteuerungsmaßnahmen vorgehen, denn wir haben nichts davon, wenn wir den Abfluss – diesbezüglich gibt es gewisse Befürchtungen – mit irgendwelchen Besteuerungsmaßnahmen fördern oder nur intensivieren, denn dann können wir davon auch nichts gewinnen.
Wir beabsichtigen eine vorsichtige Besteuerungsform. Der Eingangssteuersatz wird von 2,5 Prozent auf 5 Prozent erhöht, auf die Kapitalerträge wird eine Bevorschussung eingeführt, vergleichbar mit der Kapitalertragsteuer. Beteiligungsveräußerungen – das ist das nächste große Kapitel – werden nicht besteuert, wenn innerhalb einer Frist von zwei Jahren diese Veräußerungsgewinne für Neuinvestitionen, die in der Stiftung bleiben, genützt werden. – Ich glaube, das ist eine sehr vernünftige Lösung, die nach unseren Schätzungen insgesamt immerhin einen jährlichen Betrag in der Höhe von 2 Milliarden Schilling bringen wird. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)
17.38
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach:
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