Bundesrat Stenographisches Protokoll 670. Sitzung / Seite 49

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Ich bin überzeugt davon, dass mit dieser Novelle die Zuweisungsrückstände abgebaut werden können und die jungen Menschen dadurch wieder eine bessere Lebensplanung vornehmen können, vor allem in ihrem Arbeitsbereich, denn erstmals gibt es die Möglichkeit, gegen Vergütung über die zugewiesenen Zivildiener hinaus weitere anzufordern.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Was zeichnet diese Novelle noch aus? – Es ist dies das Erschließen neuer Tätigkeitsfelder im Bereich des Umweltschutzes und der Jugendarbeit, und es sind dies eine bessere Planbarkeit für Trägerorganisationen, eine wesentliche Verwaltungsvereinfachung und das Eingehen auf Wünsche Zivildienstpflichtiger, eben einer bestimmten Einrichtung zugewiesen werden zu können, und auch das Eingehen auf Wünsche von Trägerorganisationen, einen bestimmten Zivildiener zugewiesen zu bekommen. Weiters ist es die Neuregelung der Finanzierung des Auslandsdienstes durch Gründung eines Vereines mit diesem Ziel. Schlussendlich gibt es ein völlig neues Finanzierungsmodell, das die Finanzierung des Zivildienstes sicherstellt.

Ich möchte an dieser Stelle allen, die an dieser Novelle mitgewirkt haben, herzlich danken, im Besonderen aber Herrn Bundesminister Dr. Ernst Strasser für seine hervorragende Fachkompetenz, für seine geradlinige Vorgangsweise und vor allem für seine menschliche Größe, denn bei Bundesminister Dr. Ernst Strasser steht der Mensch im Mittelpunkt. – Meine Fraktion wird daher dieser Novelle zustimmen. (Beifall bei der ÖVP und der Bundesrätin Haunschmid. )

11.45

Vizepräsident Jürgen Weiss: Als nächstem Redner erteile ich Herrn Bundesrat Mag. John Gudenus das Wort. – Bitte.

11.45

Bundesrat Mag. John Gudenus (Freiheitliche, Wien): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Kolleginnen und Kollegen! Wir haben die 19. Novelle zum Zivildienstgesetz vorliegen, und auch ich bin der Meinung meiner Vorrednerin, dass mit dieser heute, wenn schon nicht ersten entscheidenden Novelle, so doch zumindest eine wesentliche Novelle beschlossen werden soll.

Es geht um die langfristige Absicherung des Zivildienstes und um die Einbringung und Gestaltung eines neuen Finanzierungsmodells im Zusammenhang mit der Neuverteilung der Aufgaben zwischen Bund und den Rechtsträgern. Einerseits sollen Leistungen, auf die der Zivildienstleistende Anspruch hat – das sind also die Pauschalvergütung, die Verpflegung, die Kranken- und Unfallversicherung, die Bekleidung und auch die Reinigung der Bekleidung –, vermehrt von den Trägerorganisationen erbracht werden, und andererseits haben die Rechtsträger der Einrichtung dem Bund eine monatliche Vergütung je Zivildienstleistenden zu zahlen. Davon sind allerdings nichtstaatliche Rechtsträger, die Dienstleistung im Rettungswesen, in der Katastrophenhilfe, in der Sozial- und Behindertenhilfe, der Krankenbetreuung und der Altenbetreuung sowie in der Betreuung von Vertriebenen und Asylanten, Asylwerbern und Flüchtlingen sowie von Menschen in Schubhaft erbringen, ausgenommen. Diese erhalten vom Bund ein Zivilgeld.

Damit im Zusammenhang steht die Abschaffung der bisher von den Trägerorganisationen an den Bund zu leistenden 55 unterschiedlichen Vergütungsstufen. Man muss sich vorstellen, wie schwierig diese 55 unterschiedlichen Vergütungsstufen aus geschäftlicher Sicht zu handhaben waren. Frau Kollegin Fösleitner! Sie haben vorhin darauf hingewiesen und auch ich glaube, es ist wirklich gut gewesen, im Sinne einer transparenteren, den budgetären Gegebenheiten Rechnung tragenden Zivildienstverwaltung eine einheitliche Vergütung festzusetzen.

Es wurde ein Unternehmen damit beauftragt, im Rahmen des § 54a diese Zivildienstverwaltung zu übernehmen, und das halte ich für einen wesentlichen Fortschritt. Das weist darauf hin, dass auch in diesem Bereich eine Art Privatisierung stattfindet, und wir können nur hoffen – da es gut vorbereitet worden ist –, dass es gut geht.

Es wurden auch die Zuweisungsrückstände besprochen – das ist ein unschöner Ausdruck für jene, die ihren Zivildienst noch nicht abgeleistet haben. Es handelt sich dabei um junge Männer, die ihn leisten sollen, damit sie ihre Lebensplanung aufbauen können. Diese Zuweisungs


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