Bundesrat Stenographisches Protokoll 670. Sitzung / Seite 140

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Insoweit ist ja die österreichische Neuregelung durchaus maßvoll und bleibt durchaus hinter dem zurück, was in der Bundesrepublik Deutschland beschlossen wurde, wo das das Regelmodell ist, dass es auch im Falle der Scheidung zunächst bei der gemeinsamen Obsorge bleibt, und nur dann, wenn sich herausstellt, das funktioniert nicht, es zur Zuteilung des Sorgerechts nur an einen Elternteil kommt. Ich betone: Daher dürfte das eigentlich auch für die Kolleginnen und Kollegen von der sozialdemokratischen Fraktion kein Problem sein, vor allem wenn ich sie daran erinnere, dass in der Bundesrepublik Deutschland die dargestellte, viel weitergehende Regelung nicht nur etwa von CDU, CSU und FDP beschlossen wurde, sondern von allen Parteien, also einschließlich der SPD und der Grünen.

Nur noch am Rande möchte ich hervorheben, dass ich es auch befürworte, dass es mit der gegenständlichen Vorlage gelungen ist, das bisher geltende Recht der Vermögensverwaltung dahin gehend zu verändern, dass überflüssig gewordene und den gesetzlichen Vertreter über Gebühr belastende Formalismen beseitigt worden sind.

Ich glaube, es ist daher ein sehr ausgewogenes, gelungenes Regelungswerk, zu dem wieder einmal der Zivilsektion des Ressorts besonderer Dank auszusprechen ist. Wir werden daher dieser Vorlage wie auch den beiden anderen unter diesen Tagesordnungspunkten gerne unsere Zustimmung erteilen. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

18.38

Präsident Johann Payer: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Hedda Kainz. Ich erteile ihr dieses.

18.38

Bundesrätin Hedda Kainz (SPÖ, Oberösterreich): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich möchte gleich Herrn Dr. Böhm eine Antwort darauf geben, warum wir solche Probleme mit dieser Gesetzwerdung haben. Es ist die Realität, die einfach anders ist, als Sie sie mit wohlgesetzten Worten dargestellt haben. Wenn ich sage mit wohlgesetzten Worten, dann bestreite ich nicht, dass es diese Fälle gibt, aber wie gesagt, die Realität in ihrer Gesamtheit ist anders.

Ich bin auch für die gemeinsame Obsorge, und zwar für die Beteiligung der Väter an der Betreuung der Kinder und der Erziehung während der Ehe und nach der Scheidung, nur die Zahlen beweisen leider etwas anderes. Väter sind absent. Es beweisen unzählige Befragungen, Studien, dass sich Väter nur wenige Minuten täglich der Betreuung ihrer Kinder widmen, und wenn überhaupt, dann kümmern sie sich um die älteren Kinder im Bereich der schulischen Betreuung, also beim Lernen und in der Freizeitgestaltung.

Die Scheidung ist fast ausschließlich. Sie können mir glauben, dass ich in meiner fast 30-jährigen Funktionärstätigkeit als Gewerkschafterin, Frauenfunktionärin, als Betriebsrätin vor dem Hintergrund, dass in Oberösterreich jede dritte Ehe geschieden wird – ich habe heute in der Zeitung gelesen, dass es bundesweit jede vierte Ehe ist viele Situationen erlebt habe, wie Väter und Mütter mit dem Problem der Scheidung und mit der Frage, wie geht die Gemeinsamkeit, die oft eben erzwungene Gemeinsamkeit im Zusammenhang mit den Kindern und deren Wohl weiter, umgehen.

Die Scheidung ist in den meisten Fällen der Schlusspunkt unter eine längere quälende, von Unstimmigkeiten bestimmte Phase. Wenn es während dieser Zeit nicht gelingt, sich über grundlegende Fragen zu einigen, wie man sich vom Hausrat trennt, was mit den Kindern passiert, dann gehe ich davon aus, dass auch die Scheidung diese Phase nicht verändern kann und es nach der Scheidung nicht positiv weitergeht.

Diese Phase vor einer Scheidung ist eine enorme emotionale Belastung für die Kinder. Ich glaube, dass gerade die Kinder – das wird immer wieder betont – im Vordergrund stehen. Natürlich stehen die Kinder im Vordergrund, sie sind immer das schwächste Glied in der Kette. Diese Situation beruhigt sich aber nicht durch den Schlusspunkt der Scheidung. Diese emotionale Aufgestörtheit wird meistens dann auch noch auf Grund verschiedener Schwierigkeiten, nämlich durch die Tatsache, dass sich die Mutter emotional nicht beruhigen kann, dass


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