Bundesrat Stenographisches Protokoll 670. Sitzung / Seite 145

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Schon die Hälfte der Paare, so schreibt "NEWS", kümmert sich gemeinsam nach vollzogener Scheidung um die Kinder. "Albtraum und Wunschtraum" – so steht in diesem "NEWS": Nach einer Scheidung beginnt das Gezerre um das Kind. Die meisten Kinder jedoch wollen beide Eltern behalten.

Meine Damen und Herren! Machen wir doch mit dieser Gesetzesänderung Schluss mit einem Albtraum und erfüllen Wunschträume, Weihnachtswunschträume, die realisierbar sind! Betrachten wir das Gesetz als Licht ins Dunkel, als Sternschnuppe, meine Damen und Herren, eben weil uns diese Kinder nicht schnuppe sind! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

19.02

Präsident Johann Payer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Herr Bundesrat Dipl.-Ing. Missethon, bitte.

19.02

Bundesrat Dipl.-Ing. Hannes Missethon (ÖVP, Steiermark): Herr Präsident! Herr Minister! Ich habe mir lange überlegt, ob ich noch einmal an das Rednerpult gehe. Ich bin aber ein Betroffener von diesem Thema, und ich möchte doch noch einiges dazu sagen, weil genau diese Gesetzesänderung einen Themenbereich betrifft, der in der Tat sehr emotionalisiert.

Gerade diese Diskussion, die auch jetzt geführt worden ist, hat natürlich auf beiden Seiten ihre Berechtigung. Ich gebe Frau Kollegin Kainz völlig Recht, wenn sie sagt, dass bei Eltern, die es schaffen, in der Scheidungsphase die Elternbeziehung und die Paarbeziehung gut voneinander zu trennen, die Chancen groß sind, dass auch nach der Scheidung die Betreuung der Kinder gut funktionieren kann.

Ich glaube auch, was der Herr Justizminister gesagt hat, nämlich dass die Zahl dieser Gruppe von Eltern im Steigen begriffen ist. Ich muss sagen, ich habe bei diesem Gesetz lange nicht gewusst, wie ich mich entscheiden soll – durchaus aus persönlicher Betroffenheit, aus persönlicher Erfahrung. Ich möchte diese zwei Elterngruppen trennen, weil ich glaube, dass bei den Eltern, die gut trennen können, dieses Gesetz auch eine Wertschätzung des Gesetzgebers für die Betreuung nach der Scheidung sein kann.

Bei der anderen Gruppe, die den Konflikt auf der Elternebene nicht bereinigen kann, sehe ich das Recht des Kindes auf Eltern nicht. Hier sehe ich eher das Recht der Eltern auf das Kind. (Beifall bei der SPÖ.)

Das – so muss ich sagen – hat zum Teil katastrophale Auswirkungen für die Kinder. Es muss auch sichergestellt werden und wird in diesem Gesetz auch sichergestellt, dass es nach der Scheidung zu einer Klarheit für Kinder kommen kann. Das kann bedeuten, dass das Besuchsrecht eher eingeschränkt wird, wenn es für das Wohl des Kindes besser ist. Auch das gibt es.

Warum ich diesem Gesetz zustimme, ist, weil ich die Chance sehe, jene Eltern zu unterstützen – auch in der Öffentlichkeit –, die diese Trennung gut vollziehen können, damit sie ein Mehr an Öffentlichkeit bekommen. Ich möchte aber auch bitten, die andere Gruppe sehr sorgsam weiter zu beobachten, denn um das Wohl des Kindes brauchen wir uns bei der ersten Gruppe keine Sorgen zu machen. Sorgen müssen wir uns bei jenen Gruppen machen, die nicht trennen können. – Ich danke. (Allgemeiner Beifall.)

19.06

Präsident Johann Payer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Dies ist nicht der Fall.

Die Abstimmung über die vorliegenden Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.


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