Bundesrat Stenographisches Protokoll 673. Sitzung / Seite 37

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Die Berichterstattung hat Frau Bundesrätin Anna Höllerer übernommen. Ich bitte sie darum.

Berichterstatterin Anna Höllerer: Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Werte Damen und Herren! Der Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über den Beschluss des Nationalrates vom 1. März 2001 betreffend ein Bundesgesetz über die Bereitstellung von Verbraucherinformationen beim Marketing für neue Personenkraftwagen (Personenkraftwagen-Verbraucherinformationsgesetz – Pkw-VIG) liegt allen Damen und Herren des Bundesrates schriftlich vor, und ich kann somit auf die Verlesung verzichten.

Ich berichte, dass der Ausschuss nach Beratung der Vorlage am 13. März 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag stellt, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als erstem Redner erteile ich Herrn Bundesrat Gottfried Kneifel das Wort. – Bitte.

10.59

Bundesrat Gottfried Kneifel (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geschätzter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Das neue Pkw-Verbraucherinformationsgesetz, das uns heute zur Behandlung vorliegt, legt die verpflichtende Information der Autokäufer über Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen aller neuen Pkw-Modelle fest.

Umweltminister Molterer hat bereits zu einem früheren Zeitpunkt gesagt: Dieses Gesetz ist einer von vielen wichtigen Bausteinen für einen umfassenden Klimaschutz in Österreich und weit darüber hinaus.

Es ist schon ein Zeichen einer gewissen demokratischen Reife und einer hohen politischen Verantwortung, dass diese Richtlinien, dass dieses Gesetz über die Parteigrenzen hinweg beschlossen werden kann. Jedenfalls stehen danach die Zeichen.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Dieses Gesetz ist ein Beweis dafür, dass diese Bundesregierung den Klimaschutz ernst nimmt. Dieses Gesetz ist ein Beweis dafür, dass diese Bundesregierung an den mündigen und verantwortungsbewussten Bürger glaubt. Dieses Gesetz ist weiters ein Beweis dafür, dass diese Bundesregierung darauf vertraut, dass der Staatsbürger als Autokäufer eine umweltgerechte und umweltbewusste Entscheidung treffen wird. Wir schaffen mit diesem Gesetz dafür die Voraussetzungen.

Letztlich ist dieses Gesetz auch ein Beweis dafür, dass die Zusammenarbeit zwischen der Regierung und der Interessenvertretung in diesen sehr wichtigen Umweltfragen funktioniert und sich sehr gut entwickelt, weil auch die volle Kooperation des zuständigen Bundesgremiums und der Fachgruppe für den Handel mit Fahrzeugen gegeben ist.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Diese Verbraucherinformation besteht aus vier Elementen. Neuautos, die an einem Verkaufsort ausgestellt werden, müssen künftig mit einem Hinweis über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen versehen sein. Weiters wird ein Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, der auch eine Übersicht über die zehn sparsamsten neuen PKW-Modelle bietet, am Verkaufsort kostenlos erhältlich sein. Dort muss sich auch ein Aushang oder eine Schautafel befinden, die für jede ausgestellte Marke mit einer nach Modellen aufgeschlüsselten Liste den offiziellen Kraftstoffverbrauch und die offiziellen CO2-Emissionen angibt.

Außerdem müssen in jedem schriftlichen Werbematerial für neue PKW – das halte ich für besonders wichtig – der Kraftstoffverbrauch und die spezifischen CO2-Emissionen angegeben sein, damit sich der Käufer eines Wagens entsprechend orientieren kann. Es ist auch festgehalten, dass dieser Leitfaden, den das Bundesgremium des Fahrzeugshandels in der Wirt


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