Bundesrat Stenographisches Protokoll 673. Sitzung / Seite 90

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Herr Kollege! Wenn Sie uns sagen, wo wir das Geld hernehmen sollen, einen konstruktiven Beitrag leisten, wie wir – abgesehen von Strukturreformen ... (Bundesrat Gasteiger: Statt dem Kindergeld! – Bundesrat Dr. Böhm: Ist das so schlecht?) Das ist ein bisschen an den Haaren herbeigezogen. Geben Sie doch bekannt, was praktisch möglich ist!

Ich kann nur sagen, diese beiden Gesetzesnovellen verdienen Anerkennung, nicht nur von allen hier im Hohen Haus, sondern von den Soldaten selbst, wenn sie es ehrlich mit dem Staat meinen.

Aber in einem Punkt gebe ich Ihnen Recht, Herr Kollege Würschl: Es gibt ein Problem, welches noch nicht gelöst worden ist, welches die Freiheitlichen im Jahr 1997 in die Diskussion eingebracht haben, welches nur für einen kleinen Bereich zutrifft: Das ist die pensionsrechtliche Berücksichtigung von Dienstzeiten, die von Soldaten als Zeitsoldaten im Rahmen von längeren freiwilligen Waffenübungen oder von Präsenzdienern im Auslandseinsatz geleistet wurden.

Bis jetzt ist es nur möglich, diese Zeiten bis zu zwölf Monaten als pensionsrechtlich anerkannt zu betrachten. Was ist aber mit jenen Zeitsoldaten, die bis zu zehn und fünfzehn Jahren Dienst geleistet haben, die gedacht haben, dass sie damit Pensionszeiten erwerben, und die jetzt erfahren müssen, dass sie diese Pensionszeiten nicht erreicht haben?

Dazu gibt es von uns Freiheitlichen und der ÖVP einen Entschließungsantrag vom 1. März 2000. Die Freiheitlichen haben schon die Besserstellung für bis zu zwölf Monaten ab dem Jahr 1999 erreicht gehabt. Diesen Entschließungsantrag will ich hier vortragen, denn darin ist die soziale Komponente angesprochen, die Sie berücksichtigen müssen und im Hinblick auf die Sie vielleicht sagen können, mit Strukturreformen muss Geld hergeschafft werden. Es geht hier aber nicht um das, was Sie meinen, sondern es geht hier um viel mehr Geld, und es geht hier um viel mehr soziale Absicherung, die wir als Soldaten für jene Soldaten, die nicht Berufssoldaten sind, absolut verlangen müssen. Es geht nicht an, dass Soldaten bis zu 15 Jahren Dienst machen und dann keine Pensionsanwartschaft erworben haben.

Der erwähnte Entschließungsantrag lautet wie folgt:

"Der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen wird ersucht," – es ist ein freiheitlicher Minister, und trotzdem ersuchen wir ihn! – "1. die Höhe der finanziellen Auswirkungen bekannt zu geben, welche durch die im § 588 Abs. 7 ASVG im Rahmen des SRÄG 2000 geschaffene Sonderregelung für Präsenzdienstleistende bewirkt wurde, 2. im Zusammenwirken mit dem Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport die Höhe der finanziellen Auswirkungen bekannt zu geben, welche durch die im § 236b BDG 1979 im Rahmen des Pensionsreformgesetzes 2000 geschaffene Sonderregelung für Präsenzdienstleistende bewirkt wurde, 3. zu prüfen, welche finanziellen Auswirkungen die volle Anrechnung von Präsenzdienstzeiten als Beitragszeiten in der Pensionsversicherung haben würde und 4. im Zusammenwirken mit dem Bundesminister für Finanzen" – Herr Staatssekretär! – "und dem Bundesminister für Landesverteidigung unter Beachtung budgetärer Möglichkeiten Maßnahmen zu setzen, die eine zusätzliche pensionsrechtliche Anrechnung von Präsenzdienstzeiten bewirken."

Das ist ein Punkt, den Sie aufgreifen müssen, an dem müssen wir gemeinsam arbeiten: dass jene Soldaten, die bis zu 15 Jahre lang Dienst geleistet haben, eine pensionsrechtliche Regelung erhalten, wie sie auch ihnen entspricht und wie sie allgemein in diesem Land üblich ist.

Diesen beiden Novellen ist aber voll zuzustimmen. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

14.51

Präsident Ing. Gerd Klamt: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Günther Kaltenbacher. – Bitte.

14.51

Bundesrat Günther Kaltenbacher (SPÖ, Steiermark): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte bezüglich der negativen Auswirkungen der


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