Bundesrat Stenographisches Protokoll 676. Sitzung / Seite 64

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ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Nepal zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen samt Protokoll.

Die Berichterstattung über die Punkte 9 bis 13 hat Herr Bundesrat Würschl übernommen. Ich bitte um die Berichte.

Berichterstatter Herbert Würschl: Zu Tagesordnungspunkt 9: Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 27. März 2001 betreffend ein Bundesgesetz über die Leistung eines zusätzlichen Beitrages zum Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ihnen liegt der schriftliche Ausschussbericht vor, ich verzichte deshalb auf die weitere Verlesung.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 18. April 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Zu Tagesordnungspunkt 10: Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 27. März 2001 betreffend ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Kabinett der Minister der Ukraine über Amtshilfe und gegenseitige Zusammenarbeit in Zollsachen.

Auch in diesem Fall liegt Ihnen der schriftliche Ausschussbericht vor, weshalb ich auf eine Verlesung verzichte.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 18. April 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Zu Tagesordnungspunkt 11: Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 27. März 2001 betreffend ein Abkommen der Republik Österreich und Bosnien und Herzegowina zur Förderung und zum Schutz von Investitionen.

Auch in diesem Fall liegt Ihnen der schriftliche Ausschussbericht vor.

Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen im Sinne des Artikels 50 Abs. 2 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 18. April 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Zu Tagesordnungspunkt 12: Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 27. März 2001 betreffend ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Simbabwe über die Förderung und den Schutz von Investitionen samt Protokoll.

Auch dazu liegt Ihnen der schriftliche Ausschussbericht vor.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 18. April 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Zu Tagesordnungspunkt 13: Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 27. März 2001 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Nepal zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen samt Protokoll.

Auch in diesem Fall liegt Ihnen der schriftliche Ausschussbericht vor.


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