Bundesrat Stenographisches Protokoll 677. Sitzung / Seite 65

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und Ersatzmitgliedern neu zu wählen, wobei jeweils 6 Mitglieder auf die ÖVP, 4 auf die SPÖ und 2 auf die FPÖ entfallen.

Die Zusammensetzung in den Ausschüssen mit 15 Mitgliedern bleibt unverändert.

Ich werde diese drei Anträge unter einem abstimmen lassen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesen Anträgen ihre Zustimmung geben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Die Ausschüsse gemäß § 13 der Geschäftsordnung des Bundesrates sind somit neu gewählt.

Im Sinne des § 13 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates sind die von den Fraktionen auf sie entfallenden Ausschussmitglieder und Ersatzmitglieder schriftlich namhaft zu machen und diese gelten damit als gewählt.

Die Konstituierung der Ausschüsse ist für Dienstag, den 19. Juni 2001 in Aussicht genommen.

9. Punkt

Selbständiger Antrag der Bundesräte Ing. Gerd Klamt, Jürgen Weiss, Anna Elisabeth Haselbach, Ludwig Bieringer, Prof. Albrecht Konecny, Dr. Peter Böhm und Kollegen auf Abhaltung einer Enquete betreffend “Föderalistische Mitwirkungsrechte in der österreichischen EU-Politik” am Mittwoch, dem 27. Juni 2001 (127/A-BR/01 der Beilagen)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zum 9. Punkt der Tagesordnung: Selbständiger Antrag der Bundesräte Ing. Gerd Klamt, Jürgen Weiss, Anna Elisabeth Haselbach, Ludwig Bieringer, Prof. Albrecht Konecny, Dr. Peter Böhm und Kollegen auf Abhaltung einer Enquete betreffend "Föderalistische Mitwirkungsrechte in der österreichischen EU-Politik" am Mittwoch, dem 27. Juni 2001.

Es ist keine Debatte zu diesem Antrag gewünscht.

Wir kommen daher zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag der Bundesräte Ing. Klamt, Weiss, Haselbach, Bieringer, Professor Konecny, Dr. Böhm und Kollegen auf Abhaltung einer Enquete betreffend “Föderalistische Mitwirkungsrechte in der österreichischen EU-Politik” am Mittwoch, dem 27. Juni 2001 zustimmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag auf Abhaltung einer Enquete ist somit angenommen.

Die Tagesordnung ist erschöpft.

Wir kommen noch zur Abstimmung über den Fristsetzungsantrag von Bundesrat Schennach.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag, dem Ausschuss für innere Angelegenheiten für die Berichterstattung über den Bericht der Bundesregierung über die innere Sicherheit in Österreich, Sicherheitsbericht 1999 – er hat die Zahl III-216/BR d. B. –, eine Frist bis 21. Juni 2001 zu setzen, zustimmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Minderheit.

Der Antrag ist somit abgelehnt.

Ich gebe noch bekannt, dass seit der letzten beziehungsweise in der heutigen Sitzung insgesamt zwölf Anfragen eingebracht wurden.

Die Einberufung der nächsten Sitzung des Bundesrates wird auf schriftlichem Wege erfolgen. Als Sitzungstermin ist Donnerstag, der 21. Juni 2001, 9 Uhr in Aussicht genommen.


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