Bundesrat Stenographisches Protokoll 678. Sitzung / Seite 34

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Ich ersuche weiters jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die mit der Abstandnahme von der 24-stündigen Aufliegefrist des Ausschussberichtes über das erwähnte Bundesgesetz einverstanden sind, um ein Handzeichen. – Das ist ebenfalls Stimmeneinhelligkeit.

Der Vorschlag ist angenommen.

Im Sinne des § 41 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates stelle ich die Tagesordnung in der Weise um, dass wieder ein inhaltlicher Verhandlungszusammenhang hergestellt wird.

Umreihung der Tagesordnungspunkte

Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich werde daher den ergänzten Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Katastrophenfondsgesetz 1996 geändert wird, als Tagesordnungspunkt 9 in Verhandlung nehmen.

Die Tagesordnungspunkte 9 bis 28 der ausgegebenen Tagesordnung vom 19. Juni 2001 erhalten nun die Nummern 10 bis 29.

Wir dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Die Tagesordnung ist somit umgestellt.

Behandlung der Tagesordnung

Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich beabsichtige weiters, die Debatte über die Punkte 4 bis 6, 9 bis 12, 13 bis 18, 20 und 21, 22 und 23 sowie 26 und 27 der Tagesordnung unter einem abzuführen.

Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall. Wir werden daher so vorgehen.

Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Diese neu ergänzte und umgestellte Tagesordnung wird nun verteilt werden.

1. Punkt

Bericht der Bundesregierung über die innere Sicherheit in Österreich (Sicherheitsbericht 1999) (III-216/BR/00 und 6366/BR der Beilagen)

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gehen nunmehr in die Tagesordnung ein und gelangen zum 1. Punkt: Bericht der Bundesregierung über die innere Sicherheit in Österreich (Sicherheitsbericht 1999).

Die Berichterstattung hat Frau Bundesrätin Höllerer übernommen. Ich bitte um den Bericht.

Berichterstatterin Anna Höllerer: Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Meine Damen und Herren! Da der Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten betreffend den Bericht der Bundesregierung über die innere Sicherheit in Österreich (Sicherheitsbericht 1999) (III-216-BR/00) aufliegt und somit allen Damen und Herren Bundesräten bekannt ist, darf ich auf die Verlesung verzichten und berichten, dass der Ausschuss für innere Angelegenheiten nach Beratung der Vorlage am 19. Juni 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag stellt, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.

Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als erstem Redner erteile ich Herrn Bundesrat Dipl.-Ing. Missethon das Wort. – Bitte.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite