Bundesrat Stenographisches Protokoll 678. Sitzung / Seite 93

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liarden Schilling. Ich glaube, es ist dies ein sehr sinnvolles Gesetz, mit dem mittels bester Projektmanagementtätigkeit und größtmöglicher Effizienz diese Ziele verwirklicht und umgesetzt werden können.

Frau Kollegin Auer! Ich darf noch erwähnen, dass dieses Sanierungsgesetz auch international Anerkennung findet. Ich verweise nur darauf, dass zum Beispiel die Schweizer dieses Modell sehr genau betrachten und auch in wesentlichen Teilen dieses nachahmen. Deshalb findet meine Fraktion dieses Gesetz für sehr sinnvoll, und wir werden die Zustimmung dazu erteilen. (Beifall bei der ÖVP.)

15.15

Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächste Rednerin ist Frau Bundesrätin Ulrike Haunschmid. Ich erteile ihr das Wort.

15.15

Bundesrätin Ulrike Haunschmid (Freiheitliche, Oberösterreich): Herr Präsident! Frau Ministerin! Kolleginnen und Kollegen! In den letzten zehn Jahren wurden in Österreich etwa 10 Milliarden Schilling für die Sanierung von Altlasten ausgegeben. Der Finanzbedarf wird steigen, die Einnahmen gehen aber spätestens mit dem Jahr 2004 rapid zurück. Es ist daher von großer Notwendigkeit, dass der zuständige Minister den Ländern und den Gemeinden, die sich dafür verantwortlich zeigen, unter die Arme greift, und das wird durch die Verabschiedung dieses Gesetzes gewährleistet.

Zwischen 1989 und dem ersten Quartal 2001 wurden 187 Deponien und industriell sowie gewerblich genutzte Standorte als sanierungsbedürftige Altlasten ausgewiesen. Davon sind zwischenzeitlich 53 saniert und gesichert. Weitere 57 derartige Maßnahmen sind gerade im Gange.

Finanziert wurden diese umweltpolitisch wichtigen Maßnahmen zum Teil durch die Einnahmen aus dem so genannten Altlastensanierungsbeitrag, der auf deponierte Abfälle eingehoben wird. Das Aufkommen betrug im Jahr 1990 weniger als 200 Millionen Schilling und stieg dann progressiv an.

Letztes Jahr wurde die Milliardengrenze überschritten. Für heuer und die nächsten beiden Jahre werden etwa 1,2 Milliarden Schilling prognostiziert. Spätestens mit der Umsetzung der Deponieverordnung – diese untersagt das Ablagern von unbehandeltem Restmüll – im Jahr 2004 werden die Einnahmen etwa auf die Hälfte zurückgehen.

Wie eine aktuelle Untersuchung des Umweltbundesamtes ergab, ist nach Abschluss der Erhebungen im Bundesgebiet mit etwa 2 500 Altlasten zu rechnen. Auf Grund des durch die Erfahrung optimierten Wissensstandes sowie verbesserter technischer Verfahren steigt der Finanzbedarf für die Sanierungsmaßnahmen nicht proportional zur Anzahl der Altlasten. Er wird realistisch mit 50 Milliarden Schilling veranschlagt. Ein Teil dieses Betrages wird – wie auch schon bisher – von den Verursachern, soweit diese heute noch greifbar sind und hoffentlich wirklich greifbar sind, zu tragen sein.

Alle Fakten liegen also auf dem Tisch, meine Damen und Herren! Die weitere Entwicklung ist sowohl hinsichtlich der Finanzmittel als auch des Bedarfs klar ersichtlich. Es war daher keine Zeit zu verlieren, um dieses Gesetz zu verabschieden. Der zuständige Minister darf aber trotzdem keine Zeit verlieren und muss weiter Wege prüfen, die auch über das Jahr 2004 hinaus die effiziente und rasche Sanierung der Altlasten ermöglichen. Das ist die Forderung meiner freiheitlichen Kollegen nach einer langfristigen Mittelbewirtschaftung. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Bundesräten der ÖVP.)

15.18

Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.


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