Bundesrat Stenographisches Protokoll 679. Sitzung / Seite 46

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rechtsgesetz 1984, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1985, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Teilpensionsgesetz, das Verfassungsgerichtshofgesetz, das Poststrukturgesetz und das Bundesbahngesetz 1992 geändert werden sowie das Bundesbahn-Pensionsgesetz geschaffen wird (Pensionsreformgesetz 2001) (438/A und 699 /NR sowie 6372 und 6406/BR der Beilagen)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen zum 1. Punkt: Pensionsreformgesetz 2001.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Hensler übernommen. Ich bitte um den Bericht.

Berichterstatter Friedrich Hensler: Frau Vizepräsidentin! Frau Vizekanzlerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bringe Ihnen den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus zu Gehör. Es geht darin generell um das Pensionsreformgesetz 2001. Ich konzentriere mich auf das Wesentliche:

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Juli 2001 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für den Bericht über den Antrag, den der Ausschuss gestellt hat. Dieser Bericht des Ausschusses liegt Ihnen schriftlich vor.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Würschl. Ich bitte ihn, das Wort zu ergreifen.

10.36

Bundesrat Herbert Würschl (SPÖ, Kärnten): Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das vorliegende Gesetzeswerk wird von der Sozialdemokratie entschieden abgelehnt, weil darin vor allem drei Punkte für die österreichische Bevölkerung negativ zum Tragen kommen.

Erstens bedeuten diese Gesetzesnovellen großteils einen finanziellen Raubzug gegen die Österreicherinnen und Österreicher durch diese Bundesregierung, durch die Einheitspartei ÖVP und FPÖ.

Zweitens ist auffällig, dass vor allem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zum so genannten Handkuss kommen.

Und drittens bedeutet es eine wesentliche Verschlechterung für die Pensionistinnen und Pensionisten.

Der Berichterstatter hat soeben das Wort "Pensionsreformgesetz" in den Mund genommen, richtigerweise, um es nicht zu verfälschen, müsste es heißen "Pensionsraubzugsgesetz". (Beifall der SPÖ.)

Meiner Ansicht nach hat Herr Kollege Schöls heute in seiner Antrittsrede etwas an und für sich ganz Richtiges gesagt hat, indem er auf jene Österreicherinnen und Österreicher Bezug genommen hat, die nach dem fürchterlichen Austrofaschismus, nach dem Nationalsozialismus, dem Zweiten Weltkrieg dieses Österreich, so wie es heute dasteht, aufgebaut haben.

Das, was in diesem Gesetzeskonvolut zum Ausdruck gebracht wird, haben die älteren Menschen Österreichs nicht verdient!

Sehr geehrte Damen und Herren! Mit diesem Gesetz kommt es zu massiven Pensionskürzungen – etwas, das unsererseits, seitens der Sozialdemokratie, nicht kommentarlos hingenommen werden kann! Obwohl wir, sehr geehrte Damen und Herren, heute in einem Österreich leben, das, eingebettet in Europa – dort gibt es die gleichen Tendenzen –, ein steigendes Wirtschaftswachstum zu verzeichnen hat, gehen wir her und nehmen den Österreichern, die dieses Land aufgebaut haben, etwas weg.


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