Bundesrat Stenographisches Protokoll 679. Sitzung / Seite 72

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Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen nun zum 6. Punkt der Tagesordnung: Euro-Umstellungsgesetz Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Franz Wolfinger übernommen. Ich bitte ihn darum.

Berichterstatter Franz Wolfinger: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft betreffend Euro-Umstellungsgesetz Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft. Der Inhalt des Berichtes liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Juli 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag , den Beschluss des Nationalrates im Sinne des Artikels 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke. Wir gehen in die Debatte ein.

Als erstem Redner erteile ich Herrn Bundesrat Leopold Steinbichler das Wort. – Bitte.

12.29

Bundesrat Leopold Steinbichler (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Minister! Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Zum vorliegenden Gesetz: Das Euro-Umstellungsgesetz betrifft hauptsächlich die Währungsumstellung. Bei der Umrechnung wurden die Eurobeträge gerundet. So wie in den anderen Bereichen ist auch in der Landwirtschaft die Notwendigkeit gegeben, bis zum 1. 1. 2002 anzupassen.

Erster Vorteil der gemeinsamen Währung: Wechselkursschwankungen, die bisher bei diversen Importen und Exporten zu gewaltigen finanziellen Nachteilen führten, sind damit endgültig passé.

Ich möchte noch einen kurzen Nachsatz zu dem angesprochenen Sortenschutzgesetz bringen, das natürlich auch von der Euroumstellung betroffen ist, worauf der Herr Minister schon eingegangen ist, und die Sorgen ansprechen, die von Kollegen Gudenus in Richtung Genmais geäußert wurden.

Natürlich stellt sich für uns Bauern als Praktiker eine ganz grundsätzliche Frage, nämlich die Haftungsfrage. Wir müssen bei jedem Produkt, das wir verkaufen, schriftlich erklären, rückstandsfrei, nach bäuerlicher fachlicher Praxis produziert zu haben und hiefür die Haftung übernehmen. Dasselbe verlangen wir auch von unseren Konzernen und Zulieferern, die sich mit diesen Geschäften selbstverständlich auch den Gewinn erwirtschaften.

Aber nachdem auch das AMA-Gesetz von dieser Novelle betroffen ist, darf ich mir eine persönliche Anmerkung erlauben: Während der heißen Phase der BSE-Diskussion, die mich besonders beschäftigt hat, hatte ich lange Zeit die Hoffnung, dass die Intensität der Diskussion, mit der man sich seitens der Medien mit dem Thema Rindfleisch – oft auch in sehr unfairer Weise – beschäftigt hat, nach der Abkühlung dieser heißen Phase ihre Fortsetzung in Bezug auf andere Bereiche der Lebensmittelindustrie und der Lebensmittelversorgung, auch hinsichtlich der Dosenfleischnahrung, wenn ich es so bezeichnen darf, finden wird.

Ich bedanke mich heute an dieser Stelle beim ORF, der gestern in einem "Report international" davon berichtet hat, dass die so genannten selbsternannten Experten damals empfohlen haben, man möge anstelle des sehr gesunden Rindfleisches – wie wir wissen, ist das eine der besten Fleischqualitäten, die wir anzubieten haben – eine andere Fleischsorte essen, und zwar sollen wir umstellen auf die drei K’s in der Ernährung: Krokodil, Klapperschlange und Känguru. Wir wissen, dass zum Beispiel bei allen Festbanketts und Menüs heute bei der Vorspeise natürlich auch Shrimps angeboten werden. Mit viel Bewunderung und Erstaunen habe ich gestern den Bericht im "Report international" gehört – ich meine nicht den erschütternden Bericht über die Spenderorgane der hingerichteten Chinesen – über die Art und Weise, wie man in Thailand


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