Bundesrat Stenographisches Protokoll 679. Sitzung / Seite 260

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Sehr geehrter Herr Frauenminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit diesem Gesetz haben Sie den Frauen gezeigt, wo sie hingehören, nämlich zum Herd. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

10.56

Präsident Alfred Schöls: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Mag. Haupt. Ich erteile es ihm.

10.57

Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube, die Diskussion um das Kinderbetreuungsgeld verläuft im Bundesrat in ähnlicher Art und Weise wie im österreichischen Nationalrat. Daher scheint es mir ebenfalls notwendig zu sein, darauf hinzuweisen, dass es unrichtig ist, dass diese Bundesregierung die Kindergarten-Milliarde abgeschafft hat. Ich darf Sie schon darauf hinweisen, dass die alte Bundesregierung ausschließlich für zwei Jahre und für kein weiteres Jahr (Bundesrätin Schicker: Ich habe gesagt: nicht weitergeführt!) die Kindergarten-Milliarde vorgesehen hat, sonst hätte die alte Bundesregierung bereits für das Budget 2000 entsprechende Vorkehrungen für die Kindergarten-Milliarde treffen müssen. (Bundesrätin Kainz: Unkorrekte Ausdruckweise, gebe ich zu!)

Ich darf Sie daher bitten, in der Öffentlichkeit nicht immer diese unrichtige Behauptung zu wiederholen und die Österreicherinnen und Österreicher nicht zusätzlich zu verunsichern. Diese Bundesregierung hat nicht die Kindergarten-Milliarde beendet, sondern die Bundesregierung, die unter der Führung der Sozialdemokraten gestanden ist, hat für das Jahr 2000 keine Vorkehrungen für die Kindergarten-Milliarde getroffen. Das muss einmal klar gesagt werden.

Die verfassungsmäßige Lage haben Sie ohnehin in Ihrer Rede skizziert, und ich darf Sie auch darauf hinweisen, dass im heurigen Jahr von meinem Haus und von Herrn Kollegen Bartenstein insgesamt 250 Millionen Schilling für eine Verbesserung der Öffnungszeiten der Kinderbetreuungseinrichtungen, um sie berufskonform zu gestalten, aufgewendet werden. Ich darf auch darauf hinweisen, dass das im Verhältnis zu dem, was in der Kindergarten-Milliarde für den Neubau von Kindergartenplätzen vorgesehen ist, zumindest ein Drittel der alten Summe ist, die nun für eine familienfreundliche Öffnung von Kinderbetreuungseinrichtungen verwendet wird.

Sehr geehrte Frau Kollegin! Gerade vor zwei Tagen sind die letzten demoskopischen Entwicklungen publiziert worden, aus denen klar und deutlich hervorgeht, dass das Bundesland Kärnten mit dem schon funktionierenden Kinderbetreuungsgeld bei der Geburtenrate im Jahre 2000 deutlich besser abschneidet als die anderen Bundesländer. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Ich glaube daher, dass wir erst dann, wenn das Kinderbetreuungsgeld in Österreich flächendeckend eingeführt sein wird, insgesamt beobachten werden können, ob auch ein bevölkerungspolitischer Effekt damit erzielt wird oder ob die leider sehr geringe Anzahl von 78 000 und 79 000 Geburten der letzten beiden Jahre perpetuiert wird.

Ich darf Sie aber auch darauf hinweisen, dass das alte Modell des Karenzgeldes für die Frauen bedeutend schlechter war. Die Zuverdienstgrenze betrug nach dem aktuellen Stand mit der Geringsfügigkeitsgrenze 4 069 S. Mit den nunmehr 200 000 S wird dies vervierfacht.

Ich darf Sie darauf hinweisen, dass es während des Karenzgeldbezuges verboten war, über diese Grenze dazu zu verdienen, dass es verboten war, Fort- und Weiterbildung zu betreiben, weil das Geld ausschließlich nur dann ausgezahlt worden ist, wenn man nicht für die Arbeitswelt zur Verfügung gestanden ist. Ich darf darauf hinweisen, dass beim neuen Kinderbetreuungsgeld für die Frauen Weiterbildungen, Fortbildungen, berufsspezifische Fortbildungen im Anschluss an die Kinderpause, die gewünscht ist, vom Arbeitsmarktservice zur Verfügung gestellt werden.

Ich darf Sie schon noch darauf hinweisen, dass der Kündigungsschutz von 24 Monaten völlig unverändert geblieben ist. Weiters darf ich Sie darauf hinweisen, dass auch für den Mann in einer Partnerschaft, wenn er sich entschließt, die Kinderbetreuung als primäre Aufgabe in der


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