Bundesrat Stenographisches Protokoll 679. Sitzung / Seite 340

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Krankenhaus aufgenommen werden. Man muss also die Rechte teilen. Manche Rechte kann man relativ gut, schnell und auch billig, so sage ich jetzt einmal, gewähren, aber es gibt Rechte, deren Erfüllung Kosten verursacht, eine entsprechende Infrastruktur und eine Ausstattung der Krankenhäuser oder der Pflegestationen erfordern, und gerade hier gibt es große Probleme.

Ich glaube, die Bürgermeister-Kollegen, die hier im Raum sind, werden mir zustimmen, wenn ich hier feststelle, dass wir in den Landgemeinden größte Probleme haben, unsere Pflegestationen mit qualifiziertem Personal zu besetzen. (Beifall des Bundesrates Gasteiger. ) Das geht oft so weit, dass wir erpressbar sind, und das geht oft so weit, dass wir kurz davor stehen, unsere Pflegestationen zusperren zu müssen und die Leute, die wir auf den Pflegestationen haben, in das nächste Krankenhaus zu bringen. Hier würde ich appellieren, nicht nur ein Papier mit Selbstverständlichkeiten, zu denen wir uns alle bekennen, mit Patientenrechten voll zu schreiben, sondern wir sollten dieses Papier auch mit Leben erfüllen. Und mit Leben erfüllen können wir dieses Papier nur dann, wenn wir den Ärzten und dem Pflegepersonal, die sich sehr bemühen, all diesen Sachen nachzukommen, auch die Möglichkeit geben, diese Patientenrechte im Krankenhaus, in der Pflegestation gewähren zu können.

Da, muss ich allerdings sagen, bin ich etwas skeptisch, denn da bedarf es Mitteln, wenn es darum geht, das Sterben in Würde im Krankenhaus mit nahe stehenden Personen zu vollziehen, da bedarf es Mitteln, wenn es darum geht, Kinder mit Begleitpersonen in das Krankenhaus aufzunehmen, da müssen bauliche Veränderungen passieren. Also da wäre einiges zu tun. Wir wissen, dass wir 70 000 alte Menschen in unseren Senioren- und Pflegestationen haben, davon sind 40 000 pflegebedürftig. Ich glaube, wir sollten die Patientenrechte nicht nur niederschreiben, sondern wir sollten sie auch mit Leben erfüllen, nur dann sind sie das Papier wert, auf dem sie geschrieben sind. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

17.50

Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Dr. Nittmann. Ich erteile ihm das Wort.

17.50

Bundesrat Dr. Klaus Peter Nittmann (Freiheitliche, Oberösterreich): Sehr geehrte Damen und Herren! Ich werde mich kurz fassen, schon deshalb, weil wir uns in der Beurteilung der Patientencharta einig sind. Es bedarf also keiner wechselseitigen Überzeugungsarbeit. Gestatten Sie mir aber, meiner Freude über das gegenständliche Vertragswerk Ausdruck zu verleihen und einige markante Bestimmungen vorzustellen beziehungsweise weiter auszuführen!

Ich freue mich als Oberösterreicher über die vorliegende Artikel-15a-Vereinbarung, weil sie allen, die wegen einer Krankheit hilfsbedürftig geworden sind, wichtige Rechte garantiert. Ich freue mich aber auch als Freiheitlicher, nicht nur, weil Jörg Haider der Erste war, der vor zehn Jahren eine solche Vereinbarung mit dem Bund getroffen hat, sondern auch deshalb, weil wir Freiheitliche die Patientencharta auch in Oberösterreich auf den Weg gebracht haben. Ich freue mich aber auch als einer, der die Politik als Chance begreift, die Gesellschaft humaner zu gestalten.

Tatsächlich bringt die Statuierung von Patientenrechten vielen Menschen eine wesentliche Erleichterung ihres schweren Loses. Oftmals scheint es sich um Kleinigkeiten zu handeln, wer aber selbst einmal in stationärer Behandlung war, und das über längere Zeit, der weiß, welche Größenordnung diese Kleinigkeiten im Fall des Falles bekommen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Viele von Ihnen mögen nur eine vage Vorstellung von der Größe des Wurfes haben, den wir heute beschließen. Das ist kein Tadel, nicht jede Vorlage kann auf Punkt und Beistrich studiert werden. Erlauben Sie mir daher, einige zentrale Vertragsartikel herauszugreifen! Ich begnüge mich mit dem Recht auf Achtung der Würde und Integrität und dem Recht auf Selbstbestimmung und Information.


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