Bundesrat Stenographisches Protokoll 681. Sitzung / Seite 47

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Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 24. Oktober 2001 betreffend ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Belarus über die Förderung und den Schutz von Investitionen.

Dieser Beschluss regelt ebenfalls Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder und bedarf daher der verfassungsmäßigen Zustimmung des Bundesrates.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag ist angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 24. Oktober 2001 betreffend ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung von Belize über die Förderung und den Schutz von Investitionen.

Der vorliegende Beschluss regelt ebenfalls Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder. Er bedarf daher der Zustimmung gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, dem vorliegenden Beschluss die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag ist angenommen.

Wir kommen schließlich zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 24. Oktober 2001 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Moldau über die Forderung und den Schutz von Investitionen.

Der vorliegende Beschluss regelt ebenfalls Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder und bedarf daher der Zustimmung des Bundesrates.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag ist angenommen.

Ich stelle zu allen diesen Abstimmungen ausdrücklich fest, dass das verfassungsmäßige Erfordernis der Anwesenheit von mehr als der Hälfte der Mitglieder des Bundesrates und das der Zweidrittelmehrheit erfüllt sind.

9. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 23. Oktober 2001 betreffend ein Übereinkommen (Nr. 182) über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit

Empfehlung (Nr. 190) betreffend das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit (601 und 773/NR sowie 6467/BR der Beilagen)

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen nun zum 9. Punkt der Tagesordnung: Übereinkommen (Nr. 182) über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit

Empfehlung (Nr. 190) betreffend das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Thomas Ram übernommen. Ich bitte ihn darum.


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