Bundesrat Stenographisches Protokoll 681. Sitzung / Seite 56

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Reiseführern vor Ort, denen klargemacht wird: Wer wegschaut, macht sich auch strafbar. Die österreichische Rechtsordnung ermöglicht es seit einigen Jahren, dass österreichische Kindersextouristen, die im Ausland derartige Handlungen setzen, in Österreich nach unserem Strafrecht zu bestrafen sind. Es geht nur darum, dass man auch den Mut hat, als Passagier, als Mitreisender oder als Reiseleiter diesen anzuzeigen.

All das steht in dieser Vereinbarung, in diesem Ehrenkodex. Mir war aber auch das noch zu wenig, und ich habe gesagt: Wir haben das jetzt festgeschrieben, wir beobachten das jetzt, aber wir müssen das Ergebnis dann auch evaluieren. Ich habe deshalb eine Evaluierung in Auftrag gegeben, damit klar ersichtlich wird – im Wege von Befragungen des Reisebüro-personals, der Unternehmer selbst und der Reiseveranstalter –, was man mit dieser Vereinbarung bewirkt hat und was man in weiterer Folge zu einer weiteren Verbesserung der Situation beitragen kann. Aber wir sind – und darauf können wir stolz sein – in der EU das einzige Land, das das so restriktiv handhabt.

Ich sage noch etwas dazu: Mir machen auch unsere östlichen Nachbarn Sorgen. Ich will jetzt nicht explizit anführen, um welche es dabei geht, aber es gibt natürlich auch dort Armut in den Familien, Kinderarmut, und auch dort werden Kinder zur Prostitution gezwungen. Wenn man mit der Polizei spricht, erfährt man einige wirklich sehr erschütternde Dinge, die auch an unseren Grenzen, im so genannten kleinen Grenzverkehr, passieren. Auch da sind wir gefordert, dieses Thema bei den Verhandlungen mit zukünftigen Beitrittskandidaten dementsprechend anzusprechen und auch zu enttabuisieren. Deutschland hat das bereits gemacht. Meine Kollegin in Deutschland, eine Staatssekretärin, die im Außenamt tätig ist, hat dieses Thema bereits enttabuisiert. Und es liegt jetzt auch an uns, dieses Thema deutlicher anzusprechen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

13.13

Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht, Herr Kollege Ram? – Das ist auch nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Da der vorliegende Beschluss Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder regelt, bedarf er der Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz Bundes-Verfassungsgesetz.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, dem vorliegenden Beschluss die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag ist angenommen.

Weiters bitte ich jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den Beschluss des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz den gegenständlichen Staatsvertrag durch die Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist ebenfalls Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag ist angenommen.

Schließlich bitte ich jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, die Empfehlung (Nr. 190) betreffend das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag ist angenommen.


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