Bundesrat Stenographisches Protokoll 681. Sitzung / Seite 57

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10. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 23. Oktober 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Jugendausbildungs-Sicherungsgesetz geändert wird (519/A und 794/NR sowie 6468/BR der Beilagen)

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen zum 10. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem das Jugendausbildungs-Sicherungsgesetz geändert wird.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Thomas Ram übernommen. Ich bitte ihn darum.

Berichterstatter Thomas Ram: Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Meine Damen und Herren! Der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 6. November 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich bedanke mich.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als erstem Redner erteile ich Herrn Bundesrat Hans Ager das Wort. – Bitte.

13.16

Bundesrat Hans Ager (ÖVP, Tirol): Geschätzter Herr Präsident! Liebe Frau Staatssekretärin! Hoher Bundesrat! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Beschluss des Nationalrates vom 23. Oktober 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Jugendausbildungs-Sicherungsgesetz geändert wird, bringt eine wesentliche Verbesserung der Chancen für Jugendliche am Arbeitsmarkt. Im Sinne und zum Wohle der jungen Menschen und Auszubildenden ist es notwendig, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer – und auch deren Vertreter, möchte ich hinzufügen – näher zusammenrücken und gemeinsam die Arbeitswelt der Zukunft gestalten. Denn eines ist klar: Wenn die Wirtschaft heute keine Lehrlinge ausbildet, wird es morgen keine Facharbeiter geben. Und dies wird dem Wirtschaftsstandort Österreich nicht gerecht werden.

Ich glaube, dass es aber auch wichtig ist, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen denen, die ein Studium absolvieren, und jenen, die eine Lehre machen, zu haben, denn, wie wir aus der Praxis wissen, es können nicht alle studieren, wir brauchen auch Facharbeiter. Deshalb müssen wir, ob wir wollen oder nicht, die Lehre aufwerten.

100 Millionen Schilling in diesem Fall für zusätzliche Maßnahmen gegen Jugendarbeitslosigkeit sind eine Menge Geld, doch ich glaube, dass wir hier die normalen "Trampelpfade" verlassen müssen und zusätzlich in den Ländern und Bezirken spezielle Veranstaltungen mit dem AMS, mit den Kammern, mit den Schulen und mit den Betrieben organisieren müssen. Das Thema ist zu wichtig.

Lassen Sie mich ein klares Bekenntnis zum dualen Ausbildungssystem, wie wir es in Österreich haben, abgeben. Einem in Österreich ausgebildeten Facharbeiter steht so wie früher die ganze Welt offen.

Aufräumen muss man aber mit einer Fehleinschätzung und mit ungerechtfertigten Angriffen auf die Unternehmerschaft, die immer wieder passieren. Es wird behauptet, die Unternehmer zögen einen wirtschaftlichen Nutzen daraus, wenn sie einen Lehrling ausbilden. Dazu darf ich sagen –die Praktiker unter Ihnen wissen das –: Zum normalen Urlaub kommen berechtigte acht bis zehn Wochen für den Besuch der Berufsschule hinzu. Vielleicht gibt es da und dort bei den in der Entwicklung stehenden jungen Menschen höhere Krankenstandszahlen. Ab und zu kommt uns auch noch ein etwas unerträgliches Maß an Vorschriften unter, die noch von früher stammen. Der Nutzen kommt aber später. Wenn man eine gut ausgebildete Fachkraft in den Betrieb integrieren kann, ist der Nutzen beidseitig.


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