Bundesrat Stenographisches Protokoll 681. Sitzung / Seite 75

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Das hat Irland gezeigt. Es sind in Irland zwar nur wenige Hunderttausend gewesen, die diesen Vertrag abgelehnt haben, aber diese wenigen Hunderttausend haben doch Europa gezeigt: Wenn ihr diesen Vertrag irgendwelchen Bevölkerungen in Europa vorlegt, so wird er überall eine Niederlage finden.

Der Konvent ist daher eine Notmaßnahme. Ich möchte in diesem Zusammenhang an die Worte des erst kürzlich verstorbenen Landtagspräsidenten Schreiner aus Salzburg erinnern, der hier an diesem Rednerpult den Bundesrat aufgefordert hat, den Nizza-Vertrag nicht zu ratifizieren. Sie alle haben noch knapp vor seinem Tod einen Brief erhalten, in dem er an alle Mitglieder des Bundesrates folgenden Appell gerichtet hat: Ratifizieren Sie Nizza nicht! Verweigern Sie die Zustimmung, solange nicht die Rechte der Regionen und die Mitbestimmungsrechte verwirklicht werden!

Heute stimmen wir nicht über die Ratifizierung ab, es ist ein Ermächtigungsgesetz. Dieses Gesetz ist wichtig, denn es fördert den Prozess der EU-Erweiterung, und es fördert auch diesen Prozess des Konventes, der eine Art Reparatur des Unfugs von Nizza ist.

Der Grund dafür, warum ich hier als Erstredner stehe, ist das Nein zu diesen Begleitgesetzen zum Nizza-Vertrag.

Meine Damen und Herren! Der Nizza-Vertrag ist noch nicht ratifiziert. Warum müssen wir nun bereits vorausschauend – wir wissen nicht einmal, wie der Vertrag aussieht –ein Begleitgesetz verabschieden? Wir wissen nicht, wie dieser Vertrag ausschauen wird, aber wir ermächtigen in einem Begleitgesetz, die österreichische Bundesverfassung zu verändern.

Die Irland-Volksabstimmung ist noch nicht eingebaut, sie ist nämlich neutralitätsrelevant. Und wir geben heute hier mit Zweidrittelmehrheit diese Ermächtigung.

Vor allem, meine Damen und Herren – und da stelle ich auch eine Frage an die Kolleginnen und Kollegen von der Sozialdemokratie –, ermächtigen Sie das In-Kraft-Treten von Artikel 23f der Bundesverfassung. Dieser behandelt das Thema EU-Kampfeinsätze zur Krisenbewältigung.

Wenn Sie, die Sie sich auch immer wieder hinter die Neutralität stellen, ein Zeichen setzen hätten wollen, dass Sie die Neutralität mit dem UNO-Mandat verankern wollen, dann hätten Sie jetzt dazu die Möglichkeit gehabt. Das ist keine Erfindung, das ist der Weg Finnlands. Finnland hat das ganz genauso gemacht bei diesem Punkt, nämlich alle Kampfeinsätze zur Krisenbewältigung einschließlich Frieden schaffender Maßnahmen nur mit UN-Mandat. Das sagt das neutrale Finnland, aber Österreich sagt es nicht. Meine Damen und Herren von der SPÖ! Sie sagen es auch nicht, und Sie verschaffen dem Beschluss eine Zweidrittelmehrheit.

Damit muss man sagen, mit dieser heutigen Beschlussfassung nimmt das österreichische Neutralitätsgesetz einen weiteren, aber doch sehr ernst zu nehmenden Schaden. Ich appelliere noch einmal heute hier an Sie, diesem Begleitgesetz nicht die Zweidrittelmehrheit zu geben. – Danke. (Beifall bei Bundesrat Mag. Gudenus. )

14.34

Präsident Alfred Schöls: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Herwig Hösele. Ich erteile es ihm.

14.35

Bundesrat Herwig Hösele (ÖVP, Steiermark): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gerade angesichts der Ausführungen von Kollegen Schennach beginne ich sehr gerne mit einem Zitat, das da lautet: "Es ist richtig, alle Parteien suchen Gemeinsamkeiten und versuchen, Provokationen zu vermeiden." – Diese Aussage hat SPÖ-Vorsitzender Dr. Gusenbauer in einem Interview in der "Presse" vom 3. November dieses Jahres gemacht.

Ähnlich hat sich der Führer der großen Oppositionspartei auch anlässlich der Beschlussfassung über die Nizza-Gesetze und die Einrichtung des Sicherheitsrates im Nationalrat geäußert. (Bun


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