Bundesrat Stenographisches Protokoll 681. Sitzung / Seite 138

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der somit geforderten Gegenseitigkeit im beiderseitigen Verhältnis kann durch Staatsverträge festgestellt werden. Leider bestehen gegenwärtig derartige Vertragswerke weder im Verhältnis zur Schweiz noch zu unseren östlichen Nachbarstaaten. Das ist eine Lücke, die noch zu schließen sein wird.

Da sich all die vorgesehenen Änderungen des Verwaltungsverfahrensrechtes entsprechend der Zeit, insbesondere in Bezug auf die Nutzung neuer Medien und vor allem auch auf der Grundlinie der geplanten Verwaltungsreform bewegen, wird meine Fraktion dieser Novelle gerne zustimmen. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

19.35

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

17. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 23. Oktober 2001 betreffend das Protokoll zur Änderung des Europäischen Übereinkommens über das grenzüberschreitende Fernsehen (670 und 814/NR sowie 6475/BR der Beilagen)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zum 17. Punkt der Tagesordnung: Protokoll zur Änderung des Europäischen Übereinkommens über das grenzüberschreitende Fernsehen.

Die Berichterstattung hat gemäß § 45 Abs.  2 wiederum Herr Bundesrat Dipl.-Ing. Missethon in Vertretung von Herrn Bundesrat Hensler übernommen. – Ich bitte um den Bericht.

Berichterstatter Dipl.-Ing. Hannes Missethon: Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 23. Oktober 2001 betreffend das Protokoll zur Änderung des Europäischen Übereinkommens über das grenzüberschreitende Fernsehen.

Der Text liegt Ihnen vor, ich komme daher gleich zum Antrag.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 6. November 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, 1. gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben und 2. gegen den Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 B-VG den gegenständlichen Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Gruber. – Bitte.


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