Bundesrat Stenographisches Protokoll 681. Sitzung / Seite 139

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

19.37

Bundesrat Manfred Gruber (SPÖ, Salzburg): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine geschätzten Damen und Herren! In Anbetracht der großen Veränderungen, die der ORF in den letzten Monaten erfahren hat, sind diese Diskussion beziehungsweise dieses Protokoll eher eine Kleinigkeit. Trotzdem glaube ich, dass man bei der Anpassung jener Richtlinien, die auf Vorschlag des Europarates jetzt auch in der Europäischen Union übernommen werden, zwei wesentliche Punkte herausnimmt.

Das Protokoll besagt zwar, dass es keine gesetzändernden und auch keine gesetzesergänzenden Veränderungen gibt, es enthält aber auch keine verfassungsändernden Bestimmungen. Mir erscheinen aber zwei Punkte erwähnenswert, und zwar Punkt A betreffend das Recht auf die Gegendarstellung und Punkt  B betreffend das Recht auf Vorbehalte.

Wenn auch in den Erläuterungen darauf hingewiesen wird, dass das Recht auf Gegendarstellung in diversen Mediengesetzen bereits umgesetzt wäre, so entsteht doch auf Grund einiger bereits stattgefundener Verfahren der Eindruck, dass das von den Gerichten zugestandene Recht auf Entgegnung nicht immer in entsprechender Form umgesetzt werden konnte, also schleppend vor sich geht. Auf Grund dieser Erfahrungswerte würden wir Sozialdemokraten uns noch einige Verbesserungen hinsichtlich dieses Schutzes von Privatrechten erwarten, Herr Staatssekretär!

Das Recht, Vorbehalte jetzt anzumelden, würde zwar für die derzeitigen Unterzeichner keine Rolle spielen, könnte uns aber in Zukunft, wenn weitere Beitritte erfolgen, helfen, unsere innerstaatlichen Rechtsvorschriften zu stärken. Da diese Vorbehalte nur jetzt und einmalig angemeldet werden können, würden wir Sozialdemokraten Ihnen das, Herr Staatssekretär, und der Bundesregierung im Sinne einer vorsorglichen Medienpolitik unbedingt empfehlen. – Wir werden diesem Übereinkommen trotz all unserer Bedenken bezüglich der vorhergehenden Vorgangsweisen im ORF durch die Regierungsparteien jedoch unsere Zustimmung erteilen. (Beifall bei der SPÖ.)

19.39

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet hat sich der Herr Staatssekretär. – Bitte.

19.39

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Franz Morak: Frau Vizepräsidentin! Meine Damen und Herren! Wir hatten diese Diskussion auch schon im Nationalrat. Ich darf an die Antwort, die ich damals gegeben habe, anschließen. Das eine betrifft das Recht auf Entgegnung. Das ist unter zwei Gesichtspunkten zu sehen. Der eine ist: Wenn Sie zum Beispiel eine unmittelbare Entgegnung im Fernsehen hätten und 15 Sekunden Fernsehsendezeit dafür zahlen würden, so wäre das bei einer nachträglichen Veränderung des Urteils natürlich zurückzuzahlen. – Das ist der eine Teil.

Der zweite Gesichtspunkt ist, dass dies für Privatpersonen im Grunde kaum leistbar ist. Sie wissen, dass das im alten ORF-Gesetz ziemlich restriktiv gehandhabt wurde, unter anderem auch wegen der möglichen Querulanz in dieser Sache. Ich weiß, woran Sie dabei denken. Auf der anderen Seite sage ich Ihnen auch, dass die Entgegnungen gerade im Bereich des neuen ORF-Gesetzes erweitert wurden. Das heißt, wir haben auch die Konkurrentenklage zugelassen – und ich glaube, das ist gut so. Der Rest ist in anderen Mediengesetzen festgehalten.

Das Zweite ist das Thema Vorbehalte. Ich weiß, das hat Ihr Kollege Schieder sehr ausführlich vorgebracht, und auch im Ausschuss wurde lange darüber geredet. Ich sage Ihnen, die Vorbehalte hätten in der Stammfassung des Gesetzes oder in der Ratifizierung 1998 vorgebracht werden müssen. Jetzt ist das nicht mehr möglich. Auf der anderen Seite sage ich Ihnen auch gleich, das Ganze betrifft quasi nur die Art, wie wir mit unseren Partnern im Osten umgehen, und es wäre dies, wenn wir es erwogen hätten, auch nur im Bereich des Kabelfernsehens, aber nicht im Bereich des Satellitenfernsehens möglich.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite