Bundesrat Stenographisches Protokoll 681. Sitzung / Seite 157

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Der Gleichbehandlungsbericht verweist auf einige Diskriminierungsfallen für Frauen, die ganz bewusst aufgebaut werden. So wird zum Beispiel berichtet, dass die rechtlich einwandfreie Möglichkeit von Stichtagsregelungen oft umgangen wird, um auf Kosten der Frauen sparen zu können, weiters werden beispielsweise Kriterien für die Umstufung nicht transparent gemacht, sondern da und dort willkürlich angewandt. Die tatsächliche Ungleichbehandlung ist belegbar: Frauen verdienen wesentlich weniger als Männer. Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit ist immer noch eines der gravierendsten Probleme. Gefordert sind in diesem Bereich vor allem die Sozialpartner, im Zuge der Kollektivvertragsverhandlungen und der Gehaltsabschlüsse auf jene Lohngruppen einzuwirken, die primär von Frauen besetzt sind.

Letztlich wird die Lösung dieses Problems aber nur durch eine breite Bewusstseinsänderung erreichbar sein. Zur Erreichung dieses Ziels sind vor allem auch Bildung, Weiterbildung und Berufsinformation vonnöten. Es wird hier natürlich auch die innerbetriebliche Weiterbildung sehr wohl als Steuerungsmittel für Karriereplanung oder vielmehr für Karrierenichtplanung angesehen.

Mir sind alle Probleme im Zusammenhang mit der Unterbrechung der Berufstätigkeit und dem Wiedereinstieg bewusst. Ich möchte aus zeitlichen Gründen darauf nicht mehr eingehen.

Ich möchte abschließend betonen, dass es unsere Aufgabe ist und bleibt, Chancengleichheit als Querschnittsaufgabe in allen Politik- und Handlungsfeldern zu sehen. Ich wünsche mir, dass die faktische Gleichstellung von Frauen und Männern im Berufsleben nicht nur durch die Tätigkeit der Gleichbehandlungskommission beschleunigt wird, sondern dass sie vor allem in unseren Betrieben und Unternehmen gelebt wird! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

20.58

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Schlaffer. – Bitte.

20.58

Bundesrätin Anna Schlaffer (SPÖ, Burgenland): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nachdem meine Vorrednerin schon sehr ausführlich auf den Inhalt und die Gründe für die Notwendigkeit dieser Gesetzesnovelle hingewiesen hat, darf ich mir Wiederholungen ersparen.

Ich möchte allerdings bemerken, dass ich persönlich wahrscheinlich weniger Zeit benötigt hätte, um die positiven Aspekte hervorzukehren, denn so viele sind es auch wieder nicht! Bestätigen kann ich, dass die erwähnten Mängel zu Recht behoben wurden. Damit hat es sich aber schon bei dieser Novelle. (Vizepräsident Weiss übernimmt den Vorsitz.)

Es wird nämlich der Eindruck erweckt, dass sich das Zusammenleben von Mann und Frau in der Arbeitswelt dermaßen konfliktfrei darstellt, dass sich weitere Festlegungen erübrigen. (Heiterkeit bei der ÖVP.) Ihr Gelächter bestätigt meine Aussage! Es wurde jedenfalls verabsäumt, ein schlagkräftiges Gesetz zu machen. Vielmehr stellt dieses Gesetz in dieser Form tatsächlich ein Alibigesetz dar, das dazu bestimmt ist, Frauen vorzutäuschen, dass diese Bundesregierung zielführende Schritte in Richtung einer tatsächlichen Gleichstellung von Frau und Mann setzt.

Feststellbar ist jedoch, dass im Rahmen anderer Gesetze wie zum Beispiel bei der Universitätsnovelle oder dem Objektivierungsgesetz die Wahrung der beruflichen Chancengleichheit von Frauen und Männern umgangen beziehungsweise sogar ausgehöhlt wird. Aber obwohl ganz klare faktische Gründe eine große Novelle des Gleichbehandlungsgesetzes erfordern würden und uns diesbezüglich auch die Europäische Union großen Handlungsbedarf oder sogar Säumigkeit bescheinigt, warten wir vergeblich auf einen solchen Schritt.

Unter anderem wären die Schadenersatzobergrenzen aufzuheben, analog jenen Regelungen, die es im Gleichbehandlungsgesetz für den öffentlichen Dienst bereits gibt. Ich meine, dass das, was im öffentlichen Dienst möglich ist, auch in der Privatwirtschaft möglich sein sollte! Die diesbezüglichen Verhandlungen der Sozialpartner für die Privatwirtschaft wurden im Sommer


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