Bundesrat Stenographisches Protokoll 681. Sitzung / Seite 165

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Artikel 9 Abs. 1 und 2 verfassungsändernd sind, gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG beziehungsweise Artikel 50 Abs. 3 B-VG in Verbindung mit Artikel 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Vizepräsident Weiss. – Bitte.

21.32

Bundesrat Jürgen Weiss (ÖVP, Vorarlberg): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Winter 1999 und vor allem die Lawinenkatastrophe in Galtür haben deutlich gemacht, wie wichtig bei grenzüberschreitenden Rettungseinsätzen ausreichende zwischenstaatliche Vereinbarungen und Übereinstimmungen sind. In den Alpen müssen sowohl private Rettungsflieger als auch Hubschrauber staatlicher Stellen beziehungsweise des Militärs häufig grenzüberschreitend eingesetzt werden, und man kann nicht immer davon ausgehen, dass – wie beim Großeinsatz in Galtür – unter Berufung auf einen allgemeinen Notstand weitreichende Ausnahmegenehmigungen erteilt oder gar nicht erst eingeholt werden.

Die im Einzelfall zu beachtenden Bestimmungen betreffen beispielsweise die rechtzeitige Abgabe von Flugplänen, die Einhaltung der Zoll- und grenzkontrollrechtlichen Vorschriften sowie die Einholung von Bewilligungen der Luftfahrtbehörden. Im Grenzraum zur Schweiz und zu Liechtenstein muss dabei sogar eine EU-Außengrenze überflogen werden, was die Schwierigkeiten noch erhöht.

Es war daher nahe liegend, dass sich die betroffenen Bundesländer Tirol und Vorarlberg um eine entsprechende Vereinbarung mit der Schweiz bemüht haben, zumal entsprechende Regelungen mit den anderen Nachbarstaaten bereits in Kraft sind. Mit Tschechien sind wir knapp davor und mit Italien noch in Verhandlungen, obwohl es da bereits einen Grundbestand einer Vereinbarung gibt. Der Tiroler Landtag hat sogar mit einer eigenen Entschließung vom 11. Dezember 1997 um entsprechende Verhandlungen mit der Schweiz ersucht. Mit der Genehmigung des Staatsvertrages, die für mich und die anderen Bundesräte der ÖVP außer Zweifel steht, wird ein erfolgreicher Schlusspunkt unter diese Bemühungen gesetzt.

Für ähnliche Fälle möchte ich allerdings anregen, dass das parlamentarische Genehmigungsverfahren ebenso zügig durchgeführt wird, wie die Verhandlungen geführt wurden. Die Vereinbarung mit der Schweiz wurde am 22. März 2000 unterzeichnet, und die sonst als gemächlich kritisierte Schweizer Politik hat es geschafft, das Übereinkommen ungefähr ein Jahr vor uns parlamentarisch zu genehmigen.

Ich bedanke mich bei den zuständigen Bundesministern – namentlich dem hier anwesenden Bundesminister für Inneres –, die wir von Tirol und Vorarlberg aus mit mehreren parlamentarischen Anfragen zu diesen Thema befasst hatten, dass das Anliegen aufgegriffen und die Lösung zu einem guten Ende geführt worden ist. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

21.35

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Boden. – Bitte.

21.35

Bundesrat Karl Boden (SPÖ, Niederösterreich): Sehr verehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei Tagesordnungspunkt 22 geht es um ein Abkommen zwischen Österreich und der Schweiz und um Rahmenbedingungen für gegenseitige Hilfestellungen bei Unglücksfällen und Katastrophen. Vizepräsident Weiss hat bereits darüber gesprochen, dass es schon Abkommen mit Deutschland, mit Liechtenstein und mit Ungarn gibt. Ebenfalls gibt es Abkommen mit Slowenien und der Slowakei. Weitere Abkommen mit Tschechien und mit Italien werden noch folgen. (Vizepräsident Weiss übernimmt den Vorsitz.)


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