Bundesrat Stenographisches Protokoll 681. Sitzung / Seite 166

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Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Vergangenheit haben wir immer wieder feststellen müssen, was wichtig ist: erstens: dass man schnell am Unfallort ist, zweitens: mit welcher Ausrüstung man am Unfallort eintrifft und drittens: wie gut die Zusammenarbeit der einzelnen Hilfsorganisationen funktioniert. Oft entscheiden Minuten, oft kann es auch sein, dass Hilfe aus dem Ausland wegen der geographischen Lage schneller als Hilfe aus dem Inland zur Stelle ist.

Zum Zweiten: Die Ausrüstung unserer Hilfsorganisationen ist sicherlich eine der besten. Ich möchte da nur auf unsere Hundestaffel verweisen. Unsere Hundestaffel genießt im In- und Ausland höchstes Ansehen und wird auch sehr oft für Katastrophenfälle im Ausland eingesetzt. Uns obliegt es, diese Hilfsorganisationen mit entsprechenden Mitteln, insbesondere der neuen Technologie, auszustatten und ihnen einen optimalen Einsatz zu ermöglichen.

Wir Sozialdemokraten geben diesen Rahmenbedingungen gerne unsere Zustimmung. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

21.37

Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Christoph Hagen. Ich erteile ihm das Wort.

21.38

Bundesrat Christoph Hagen (Freiheitliche, Vorarlberg): Sehr geschätzter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Es ist dies ein kleines Gesetz mit großer Bedeutung im Speziellen für mein Bundesland Vorarlberg. Gerade im Bundesland Vorarlberg sind wir auf Grund der Eigenheiten des Bundeslandes Jahr für Jahr, jahrein, jahraus von möglichen Katastrophen bedroht, seien es Überschwemmungen oder Lawinenabgänge.

In beiden Fällen ist schnelle Hilfe dringend nötig, jedoch vergeht viel wertvolle Zeit, bis Hilfe aus Innerösterreich über den Arlberg kommt, ganz zu schweigen davon, dass es dem Bundesheer teilweise am nötigen Material mangelt und auf Grund veralteter Gerätschaften gar nicht möglich ist, bei bestimmten Wetterbedingungen über den Arlberg zu kommen. (Bundesrat Marizzi: Ihr seid ja in der Regierung!) Deshalb ist dieses Abkommen mit der Schweiz, das wir heute beschließen, dringend nötig, um im Katastrophenfall schnell effiziente Hilfe zu bekommen.

Im Übrigen bestehen derartige Hilfeabkommen – Kollege Weiss hat das bereits gesagt – mit einer Vielzahl von Nachbarstaaten Österreichs.

Dieses Abkommen sollte uns aber nicht dazu verleiten, uns auf die Nachbarstaaten zu verlassen. Wie wichtig eine gute Ausrüstung für unser Bundesheer ist, hat die Katastrophe in Galtür deutlich gezeigt. Wir sollten es deshalb nicht verabsäumen, dem Bundesheer mit ausreichendem Material und guter Ausrüstung zur Seite zu stehen.

Selbstverständlich wird meine Fraktion diesem Abkommen mit Freude zustimmen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Bundesräten der ÖVP sowie Beifall des Bundesrates Gstöttner. )

21.39

Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Da der gegenständliche Beschluss Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder regelt und zudem dessen Artikel 3 Abs. 1 und Artikel 9 Abs. 1 und 2 verfassungsändernd sind, bedarf dieser gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG beziehungsweise Artikel 50 Abs. 3 B-VG in Verbindung mit Artikel 44 Abs. 2 B-VG der Zustimmung des Bundes


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