Bundesrat Stenographisches Protokoll 681. Sitzung / Seite 178

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nicht ein, sondern es bleibt, entsprechend der bisherigen Rechtslage. dabei, dass der Stichtag maßgeblich war und eine Gebührenbefreiung nicht wirksam werden konnte.

Mit dieser Änderung wird auch dem Anliegen der Länder nach einer Koppelung der Gerichtsgebührenbefreiung mit der Wohnbauförderung geradezu entgegengewirkt. Diese Frage hat in Vorarlberg durch die nachträgliche Vorschreibung erheblicher Gerichtsgebühren für die Errichtung geförderten Wohnbaus besondere Aufmerksamkeit gefunden, und wir haben dazu bereits im Frühjahr einen bislang noch nicht behandelten Gesetzesantrag eingebracht. Das Anliegen ist aber auch über Vorarlberg hinaus von einer einheitlichen Stellungnahme der Länder zu Handen des Bundes getragen, und ich verweise auch darauf, dass beispielsweise auch der Salzburger und der Oberösterreichische Landtag mit Entschließungen ausdrücklich eine solche Änderung gefordert hatten.

Andererseits steht die nun vorgesehene Regelung nach unserer Auffassung nicht geradezu in einem Widerspruch, aber doch in einem noch zu klärenden Spannungsverhältnis zu der 1989 getroffenen 15a-Vereinbarung, wonach geförderte Objekte von den Gerichtsgebühren befreit sind, wenn das förderungsfähige Ausmaß der Nutzfläche der bis zum Ablauf des Jahresendes 1987 geltenden bundesgesetzlichen Regelung nicht überschritten wird. Eine einschränkende Regelung, wie sie im vorliegenden Gesetzesbeschluss nun eingefügt ist, war damals jedenfalls nicht Inhalt der Bundesrechtsordnung, und es wäre meines Erachtens im Dialog mit den Ländern zu klären, ob die 15a-Vereinbarung in diesem Fall eingehalten ist.

Aus all diesen Gründen wäre es daher – ich vertrete jetzt ausdrücklich nur den Vorarlberger Standpunkt – angebracht, wenn der Gesetzesbeschluss vom Nationalrat von diesen zwei Belastungspunkten befreit werden könnte. Man sollte sich entsprechend dem Beispiel der anderen Ressorts auf die bloße Umstellung der Gerichtsgebühren auf den Euro beschränken und auf Belastungen der anderen Gebietskörperschaften und der Errichtung geförderter Wohnungen verzichten. – Das wäre ein Anliegen, das wir mit auf den Weg geben möchten. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

22.27

Präsident Alfred Schöls: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ing. Peter Polleruhs. Ich erteile es ihm.

22.27

Bundesrat Ing. Peter Polleruhs (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Inhaltlich geht es bei diesen Gesetzesänderungen im Wesentlichen um die Euroanpassung, um die Anpassung der Schillingbeträge im Gerichtsgebührengesetz, im Bereich des Rechtsanwalttarifes, des Notariatstarifes, des Gerichtskommissionstarifes und bei den Tarifen für Dolmetscher und Sachverständige auf Euro.

Man sollte meinen, dass das kein besonders ideologieträchtiges Thema ist, wenn man jedoch die Debatte im Stenographischen Protokoll des Nationalrates nachliest, dann ist man doch vielleicht wieder anderer Meinung. Nachdem Vizepräsident Weiss in seiner Darstellung soeben wirklich rechtliche Fachkundigkeit dokumentiert hat, erspare ich mir einiges.

Gestatten Sie mir, dass ich statt dessen die unterschiedlichen Meinungen der einzelnen Abgeordneten zum Nationalrat stichwortartig wiedergebe: Abgeordneter Mag. Maier von der SPÖ setzte sich kritisch mit der Novelle auseinander. Er übte Kritik an einzelnen Gebührenerhöhungen. So wurden zum Beispiel seiner Meinung nach teilweise die Rundungsregelungen nicht eingehalten, weshalb er sich sogar dazu durchgerungen hat, einen Entschließungsantrag betreffend Einbringung eines Berichtes über die Euroumstellung in den Bundesländern einzubringen.

Abgeordneter Donabauer von der Österreichischen Volkspartei erläuterte die Intentionen der vorliegenden Materien und vertrat die Ansicht, dass sicherlich mit dieser Novelle einiges wesentlich vereinfacht werden würde.


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