Bundesrat Stenographisches Protokoll 683. Sitzung / Seite 48

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Was für mich als Mandatar im Bundesland Niederösterreich wesentlich ist, ist: Ich erwarte mir von diesem Gesetz, dass es zu einer Beschleunigung der Genehmigungsverfahren kommen wird. Die Praxis hat in der Vergangenheit doch gezeigt, dass, wiewohl wir jedes neue Projekt immer wieder genau anschauen müssen, Umweltverträglichkeitsprüfungen et cetera erforderlich sind, dass aber nicht einsehbar ist, dass doch in vielen Fällen ein – ich formuliere es einmal salopp – Projekt zwischen Bund und Ländern hin- und hergeschickt wurde.

Etwas, was noch mehr Bedeutung in den Ländern haben wird, ist, dass mit diesem Gesetz auch Liegenschaften, Gebäude und Geräte an die Länder übertragen werden und somit bessere Lösungen im Sinne der Vermeidung von Doppelgleisigkeiten erreicht werden können.

In diesem Sinn wird die Österreich Volkspartei, die Fraktion der ÖVP, die Zustimmung zu diesem Finanzausgleichsgesetz 2001 geben. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der ÖVP.)

11.41

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Gstöttner. – Bitte.

11.41

Bundesrat Ferdinand Gstöttner (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir von der SPÖ-Bundesratsfraktion bedauern es, dass der Antrag von Frau Bundesrätin Giesinger, Einspruch gegen diesen Gesetzesbeschluss zu erheben, keine Mehrheit gefunden hat. Wir bedauern es deshalb, weil dies eine weitere Verschlechterung für die Gemeinden bedeutet, und wir meinen, dass man sich bewusst sein muss, dass sich weitere gravierende Maßnahmen, die die Gemeinden stark treffen, dann letzten Endes auch auf die Finanzierungsmöglichkeiten der Gemeinden negativ auswirken werden.

Was die Ertragsanteile anlangt, so ist zu erwarten, dass eine Zunahme an Ertragsanteilen in zweistelliger Höhe selbst nach Abzug des Ersatzes für die Getränkesteuer und die Werbesteuer zu verzeichnen sein wird. Der Herr Bundesminister für Finanzen beruft sich darauf, dass die Mehrerträge aus steuerpolitischen Maßnahmen laut FAG-Paktum zur Gänze dem Bund zufließen sollen, und will diese Mehrerträge wieder abschöpfen.

Unserer Ansicht nach handelt es sich – das ist die Meinung des Städtebundes und auch unsere – allerdings um Vorzieheffekte, die über das dem Bund zubilligende Ausmaß hinausgehen. Nicht zuletzt war der Bundesminister selbst auf Grund der außerordentlich hohen Steuererträge der letzten Monate etwas überrascht.

Negative Auswirkungen werden für das Jahr 2002 zu erwarten sein. Dies führt zu echten Problemen für die Gemeinden, das muss man erwähnen. Es wird auch negative Auswirkungen für manche Gemeinden geben, die das Pech hatten, dass sie bei der letzten Volkszählung nicht zu den Gewinnern zählten, sondern zu den Verlierern. Sie sind dann letztlich als Doppelverlierer zu bezeichnen, was sich unendlich schwierig auf die Budgetierung auswirkt. Und es gibt immer mehr Städte und Gemeinden, die den Haushalt nicht mehr ausgleichen können.

Ich möchte bei dieser Gelegenheit nochmals erwähnen, dass trotz Ausgleich der Getränkesteuer manche Gemeinden einen großen Verlust erlitten haben, der in keiner Weise ausgeglichen werden kann. – Das ist die eine Seite.

Auf der anderen Seite möchte ich besonders hinweisen: Im FAG-Paktum wurde vereinbart, die Förderungsrichtlinien für den Siedlungswasserwirtschaftsfonds zu überarbeiten, um der vorgesehenen Reduzierung der Dotierung der Siedlungswasserwirtschaft Rechnung zu tragen.

Ergebnis der Beratungen war, dass die Kommission für die Förderung der Siedlungswasserwirtschaft am 10. September einen Vorschlag mit Mehrheit – die SPÖ-Vertreter und der Städtebund stimmten dagegen – angenommen hat, der eine Förderungsreduzierung vor allem im Sockelbereich zum Inhalt hat, der die Städte trifft. Der Städtebund hat vor allem damit argumentiert,


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