Bundesrat Stenographisches Protokoll 683. Sitzung / Seite 54

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verstaatlichten Industrie, in den letzten fünf Jahren mit einem Beschäftigungsplus von 17,2 Prozent der Bezirk mit dem sechsgrößten Arbeitsplatzzuwachs Österreichs war.

Diese positive Entwicklung muss fortgesetzt werden, schlägt sich aber erst langfristig in der Bevölkerungsentwicklung nieder. Daher erfüllt die Steiermark unter besonders schwierigen Rahmenbedingungen den Stabilitätspakt und trägt unter ebenso schwierigen Rahmenbedingungen den Finanzausgleich mit. Die Steiermark war nämlich im Jahr 2000 das einzige Bundesland Österreichs, welches ein Maastricht-Defizit auswies. Erst durch das Budget 2001, erstellt von dem neuen Finanzreferenten – seit 1945 hatten wir sozialdemokratische Finanzreferenten – erreicht die Steiermark den im Stabilitätspakt vereinbarten Maastricht-Überschuss in der Höhe von 3,3 Milliarden Schilling; das gilt ebenso für das Jahr 2002, das Budget dafür ist bereits erstellt und beschlossen.

Im Zuge der Beschlussfassung über den Stabilitätspakt in der Landesregierung sind bereits auch die Grundzüge für die Voranschläge 2003, 2004 erstellt worden, die ebenfalls sicherstellen werden, dass die Steiermark an diesem österreichischen Stabilitäts- und Zukunftskurs mitwirken wird.

Dankenswerterweise hat der amtierende Vorsitzende der Österreichischen Landeshauptleutekonferenz, Herr Landeshauptmann Dr. Erwin Pröll, unmittelbar nach Bekanntwerden des vorläufigen Volkszählungsergebnisses am 8. September 2001 in einem Interview Folgendes erklärt – ich darf ihn wörtlich zitieren –:

"Solidarität mit der Steiermark ist hier gefragt. Wir werden länderübergreifend einen Weg finden, dass man insbesondere Regionen, die auf Grund der Volkszählung in Zukunft weniger Finanzmittel bekommen, hilft."

Ich gebe meiner Hoffnung Ausdruck, dass dies gelingen möge, denn es geht um kurzfristige Maßnahmen und auch längerfristig um eine Reform des Finanzausgleiches, wobei der Budgetexperte des Instituts für Wirtschaftsforschung, Professor Dr. Lehner, in seinem Beitrag im Monatsbericht 8/2001 betont hat, dass ein aufgabenorientierter Finanzausgleich und die Verteilung der Ertragsanteile nach breiter gestreuten Indikatoren als nach der Bevölkerungszahl notwendig sind.

Im Sinne des staatspolitischen Zieles, gleichwertige Lebensbedingungen in allen Regionen zu schaffen, wäre daher eine temporäre Verbesserung für strukturschwächere Bundesländer wünschenswert. Darüber hinaus sollten Fläche und Beschäftigungsentwicklung als neue zusätzliche Kriterien zur Aufteilung der Ertragsanteile mit berücksichtigt werden. Flächengroße Bundesländer mit besonderen topographischen Gegebenheiten haben höhere Ausgaben beispielsweise in der Verkehrsinfrastruktur oder bei der Wasser- und Abwasserentsorgung.

Ich weiß, welch mühsamer Prozess die Reform des Finanzausgleiches ist, dennoch gebe ich meiner Hoffnung Ausdruck, dass Schritte in diese Richtung gesetzt werden.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit, bitte um Ihr Verständnis für unsere steirische Situation und betone formell, dass auch die fünf Bundesräte, die namens der steirischen Volkspartei vom Steiermärkischen Landtag in den Bundesrat entsandt wurden, dem Antrag, keinen Einspruch gegen die vorliegende Novelle zu erheben, gerne zustimmen werden. (Beifall bei der ÖVP.)

12.10

Vizepräsident Jürgen Weiss: Als nächstem Redner erteile ich Herrn Staatssekretär Dr. Finz das Wort. – Bitte.

12.10

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Sehr verehrter Herr Präsident! Hoher Bundesrat! Der Finanzausgleich wurde einvernehmlich, also auch mit der Zustimmung des Gemeinde- und Städtebundes, vereinbart. Als einziger Beitrag zum Nulldefizit wurde von den Gemeinden verlangt, dass sie einen ausgeglichenen Haushalt erbringen müssen; also keine Überschüsse, sondern einen ausgeglichen Haushalt.


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