Bundesrat Stenographisches Protokoll 683. Sitzung / Seite 80

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menbruch der Freiwilligkeit kommt. (Bundesrat Freiberger: Das haben wir nie gesagt! Das hat die ÖVP behauptet, und zwar 1999!)  – Sie haben vom Zusammenbruch der Ehrenamtlichkeit gesprochen, das war Ihre Aussage. (Bundesrat Freiberger: Wir haben das eh nie behauptet! Nur bei euch hat das etwas länger gedauert! – Weitere Zwischenrufe.)

Ich kann nur sagen, ich sehe das nicht so. Ich sehe allein bei mir im Krankenhaus, wie viele Leute – aus meinem Pflegedienst und auch Ärzte – ehrenamtlich irgendwo mitarbeiten. Dabei werden sehr viele Leben gerettet, was sonst wirklich schwierig wäre, das möchte ich schon hier feststellen, aber es gibt genug Freiwillige.

Als Beispiel möchte ich meinen Ort anführen. Wir haben ein sehr großes Rettungswesen. Wattens ist eine relativ große Gemeinde mit 8 000 Einwohnern, und wir investieren auch nächstes Jahr wieder in die Rettung. Man muss allerdings dazusagen, dass die Gemeinden schon auch die Sorge haben, wie die Finanzierung in Zukunft ausschauen wird. Aber nach meinem Wissensstand ist es momentan so, dass es auch vom Gemeindeverband her, vom Gesetz her passt und dass auf diese Entwicklung genau geachtet wird.

Das Sanitätsgesetz trägt dem Prinzip der Ehrenamtlichkeit, zu dem sich die Rettungsorganisation ausdrücklich bekennt, Rechnung. Durch den Einsatz und die Bereitschaft freiwilliger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kann eine qualifizierte, hochwertige Versorgung im Rettungswesen weiterhin gesichert werden.

Ohne die Ehrenamtlichkeit wäre das österreichische Rettungs- und Sanitätswesen nicht zu führen, so behaupte ich jetzt einmal. (Bundesrätin Schicker, eine Ausgabe der "Kleinen Zeitung" in die Höhe haltend: In der Steiermark werden sie es sich bald überlegen, das Ehrenamtliche! Nur die hohen Beamten kriegen Überstunden!)

Wir von der ÖVP sind jedenfalls sehr stolz auf und sehr dankbar für die großartige Leistung, die im österreichischen Rettungswesen oft unter schwierigen Bedingungen von allen Beteiligten erbracht wird. Durch das gegenständliche Bundesgesetz sind daher keine nennenswerten Personal- und Strukturänderungen innerhalb der Rettungsorganisation notwendig.

Es ist mir aber doch ein Anliegen, auf einen Punkt des Beitrags von Kollegin Schlaffer einzugehen, und zwar auf das erwähnte Ehrenzeichen für Freiwillige. – Ich möchte dazu sagen, unser Landeshauptmann von Tirol hat das schon vor längerer Zeit eingeführt, lange bevor es dieses Gesetz überhaupt gegeben hat. Ich meine, es hat schon etwas mit Wertschätzung zu tun, wenn man Leute auszeichnet, die jahrzehntelang – jeder von uns, der politisch tätig ist oder selbst in einem Verein arbeitet, weiß, was das heißt –, die 30, 40 oder 50 Jahre lang in diesem Bereich wirklich tätig sind. Ich empfinde das schon als Wertschätzung jener, die freiwillig in diesen Vereinen und Bereichen tätig sind. (Ruf bei der SPÖ: Aufpassen, Frau Kollegin! ... politische Einbahnschiene! – Weitere Rufe und Gegenrufe zwischen SPÖ und ÖVP.)

Ich denke, wir lassen heute den Weihnachtsfrieden gelten und lassen uns ein anderes Mal auf größere Diskussionen ein. – Meine Fraktion wird dem Gesetzentwurf gerne zustimmen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

13.47

Präsident Alfred Schöls: Zu Wort gemeldet ist Herr Staatssekretär Dr. Waneck. Ich erteile ihm dieses.

13.47

Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen Dr. Reinhart Waneck: Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich nehme an, Sie alle haben gestern Zeitung gelesen. Zumindest ich habe ihr entnommen, dass die relevante Inflationsrate für 2001 2  Prozent beträgt. Das bedeutet, dass auf Grund der für die Pensionisten in diesem Fall durchaus günstigen Stichtagsregelung praktisch 54 Prozent aller Pensionisten in Österreich eine Realerhöhung um 0,9 Prozent bekommen, dass 84 Prozent der Pensionisten praktisch die volle Inflationsabgeltung bekommen, und dass die restlichen Pensionisten, nämlich die Bezieher höherer Pensionen – zu denen unter anderem auch die Funktionäre gehö


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