Bundesrat Stenographisches Protokoll 685. Sitzung / Seite 63

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Ich habe die Diskussion in Oberösterreich verfolgt. In meinem Heimatbundesland, im Salzkammergut, wurde sie sehr intensiv geführt. Wissen Sie, was jetzt das Ergebnis ist? – Dass dieselben Gemeinden, bei denen ich 1995 war, genau mit dieser Vertragsregelung glücklich sind, und zwar warum? – Grundeigentümer-, Tourismus-, Jagd- und Gemeindeinteressen werden nun an einem Tisch besprochen, ohne den Gesetzgeber zu Rate zu ziehen. Ich meine doch, dass die Vernunft der Bürger so ausgeprägt ist, dass wir ihnen vertrauen können, dass sie auch das Richtige tun. (Beifall bei der ÖVP.)

Mit einer Legende möchte ich auch aufräumen, denn sie wird durch Wiederholung nicht wahrer. Wir verkaufen unseren Wasserschatz nicht. Das Wasserrecht regelt sehr klar, unter welchen Voraussetzungen Wasser genutzt werden kann, aber eine Diskussion ist legitim. Wenn wir derzeit von unserem Wasserdargebot von rund 84 Milliarden Kubikmetern pro Jahr nur 3 Prozent nützen und 97 Prozent des Wassers ungenutzt Österreich verlassen, dann ist die Frage legitim, ob es nicht die Möglichkeit gibt, unter Sicherung ökologischer Auflagen, unter langfristiger Absicherung der Priorität österreichischer Interessen auch Wasser zu nutzen, beispielsweise wenn etwa im arabischen Raum Mineralwasser oder Wasser gebraucht wird. Ja warum sollen es denn nicht wir sein?

Aber es ist nicht daran gedacht, über die Verfügungsgewalt über das Wasser entscheiden zu lassen. Das werden wir auch in Zukunft selbst tun. (Beifall bei der ÖVP.)

Und daher, meine Damen und Herren, ist das Forstgesetz – damit ich wieder zum Thema zurückkehre – ein Gesetz, das der Nachhaltigkeit eine neue solide Basis gibt, das alle Funktionen des Waldes optimal sichert, beginnend von der Wirtschaftsfunktion bis zur Erholungsfunktion, ein Gesetz, das dem Eigentümer mehr Verantwortung überträgt und damit Deregulierung und Entbürokratisierung durch den Staat ermöglicht – ich halte das für klug –, und ein Gesetz, das letztendlich für die Bevölkerung die Erholungsmöglichkeit und auf jeden Fall die freie Betretbarkeit des Waldes sicherstellt. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

12.18

Vizepräsident Jürgen Weiss: Als nächstem Redner erteile ich Herrn Bundesrat Fritz Grillitsch das Wort. – Bitte.

12.18

Bundesrat Fritz Grillitsch (ÖVP, Steiermark): Herr Präsident! Hoher Bundesrat! Verehrter Herr Bundesminister! Ich verstehe diese dämonisierende Diskussion Ihrerseits, meine Damen und Herren der sozialistischen Fraktion, nicht. (Bundesrat Gasteiger: Sozialdemokraten!) – Sozialdemokraten, Entschuldigung. (Bundesrätin Haunschmid: Sind sie ja nicht!)

Ich nehme in Anspruch, dass gerade die Forstwirtschaft in Österreich den Begriff der Nachhaltigkeit geprägt hat. Wer waren jene Menschen – ich frage Sie, geben Sie mir eine Antwort! –, die nachhaltig diese Kulturräume bewirtschaftet haben, die Sie heute vielfach für schützenswert halten? (Bundesrat Boden: Adam und Eva!) Wer waren diese Menschen? Wer hat da Verantwortung und Kompetenz gezeigt, wer hat über Generationen Naturraummanagement betrieben? – Das waren die bäuerlichen Familien, meine Damen und Herren! Nehmen Sie das zur Kenntnis! (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

Unser Motto in der Land- und Forstwirtschaft hat immer schon gelautet, und es wird auch in Zukunft so lauten: Schützen durch Nützen, denn die österreichische Forstwirtschaft nutzt vom jährlichen Zuwachs derzeit nur zwei Drittel. Das heißt, da gibt es noch eine Reihe von Möglichkeiten, trotzdem ökologische Waldwirtschaft zu betreiben.

Daher bin ich sehr froh, sehr geehrter Herr Bundesminister, dass es nun diese Novelle des Forstgesetzes gibt, mit der in Wahrheit die Eigenständigkeit jener Menschen gestärkt wird, die über Generationen Verantwortung und Kompetenz gezeigt haben, meine sehr geschätzten Damen und Herren!


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite