Bundesrat Stenographisches Protokoll 685. Sitzung / Seite 74

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Die Berichterstattung hat Frau Bundesrätin Germana Fösleitner übernommen. Ich bitte um den Bericht.

Berichterstatterin Germana Fösleitner: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Der Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über den Beschluss des Nationalrates vom 27. Februar 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltförderungsgesetz geändert wird, liegt Ihnen schriftlich vor.

Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft stellt nach der Beratung der Vorlage am 12. März 2002 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als erstem Redner erteile ich Herrn Bundesrat Georg Keuschnigg das Wort. – Bitte.

13.11

Bundesrat Georg Keuschnigg (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das vorliegende Gesetz ist im Wesentlichen unstrittig. Da das Umweltförderungsgesetz aber einer der wesentlichen Hebel der österreichischen Umweltpolitik ist, mit dem im Jahr 2000 7,2 Milliarden Schilling an Förderbarwert und damit ein Investitionsvolumen von mehr als 16 Milliarden Schilling ausgelöst wurden, möchte ich darauf doch näher eingehen.

Zur Veranschaulichung: Allein in der Siedlungswasserwirtschaft, dem wichtigsten und größten Aufgabenbereich dieses Gesetzes, werden seit mehr als 20 Jahren 3 bis 5 Milliarden Schilling jährlich investiert. Die Republik Österreich hat sich damit konsequent und systematisch einen auch im internationalen Vergleich sehr hohen Standard aufgebaut.

Ich erlaube mir an dieser Stelle auch einen Hinweis auf die Situation der Beitrittsstaaten in Mittel- und Osteuropa. Wenn man näher betrachtet, was bei uns in den letzten Jahrzehnten gelaufen ist, erkennt man, welch uferloser Investitionsbedarf in diesen Ländern bestehen wird, aber auch, welche Chancen letztlich für unsere Wirtschaft in diesen Beitrittsszenarien liegen.

Das Geld, das über dieses Gesetz mobilisiert wird, ist aber auch der Motor der Weiterentwicklung der Umweltpolitik insgesamt. Am dynamischesten ist in dieser Hinsicht die Umweltförderung im In- und Ausland. Wir bewegen uns hier im strategischen Bereich der Umweltpolitik. Da vorhin die Frage der Wasserpolitik angeführt wurde und im Umweltförderungsgesetz natürlich in hohem Maße Mittel bereit zu stellen sind, muss man schon ganz deutlich sagen: Wenn wir heute in Österreich über Wasserpolitik reden, kann es in erster Linie nur darum gehen, dass eine qualitative und preisliche Optimierung im Interesse der heimischen Bevölkerung hergestellt wird. Es geht derzeit noch lange nicht um wirkliche Exporttätigkeiten. Es geht um die Verbesserung der Situation für die heimische Bevölkerung. Und ich habe noch niemanden gehört, der dagegen wäre, dass die Preise für das Wasser und für die Abwasserentsorgung sinken.

Beim Umweltförderungsgesetz stehen in erster Linie natürlich die großen Brocken im Mittelpunkt. Ich verweise auf den Kyoto-Prozess, der eine rasche und konsequente Umsetzung der nationalen Klimastrategie notwendig macht. Das Reduktionsziel von 13 Prozent für Österreich wird demnächst völkerrechtlich verbindlich sein und eine Vielzahl von Maßnahmen erfordern. Ich verweise auf die unabdingbare Notwendigkeit, im Bereich der erneuerbaren Energien weiterzukommen, aber auch auf das Ziel, die CO2-Emissionen im Verkehrssektor zu senken.

Flottenumstellungen sind dabei genauso gemeint wie das Mobilitätsmanagement insgesamt. Als Tiroler darf ich mir hier den Verweis auf die schwierige Transitsituation erlauben. Ich möchte auch in diesem Hause darauf hinweisen, dass es sich bei uns um ein existenzielles Problem handelt, dass wir hier über alle Parteigrenzen hinweg einig sind, dass wir auf dem Baubeginn der Unterinntal-Eisenbahn noch heuer bestehen müssen und werden, dass wir auf der Errich


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