Bundesrat Stenographisches Protokoll 685. Sitzung / Seite 86

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begrüße ich es, dass in den Verhandlungen die Möglichkeit gefunden wurde, die Rechte des Umweltanwaltes auszuweiten, damit auch der Umweltanwalt eine entsprechende Position bekommt.

Ich mache Sie nur darauf aufmerksam, Herr Kollege Schennach, dass die Behörden selbstverständlich auch im vereinfachten Verfahren Interessen von betroffenen Bürgern zu vertreten haben – dann, wenn sie tatsächlich betroffen sind. So gesehen gehe ich davon aus, dass im vereinfachten Verfahren angesichts dieser Behördenaufgabe auf der einen Seite und der Einbeziehung des Umweltanwaltes auf der anderen Seite keine qualitative Einschränkung, sondern letztendlich nur eine rechtlich notwendige Präzisierung erfolgt.

Mine Damen und Herren! Daher sehe ich hierin ein ausgezeichnetes Beispiel dafür, wie wir die notwendige Flexibilität in der Umweltgesetzgebung gewährleisten, ohne dem Recht der Umwelt auf der einen Seite und dem Recht der Bürger auf der anderen Seite in irgendeiner Weise eine Schmälerung zuzufügen. Uns liegt ein gutes Gesetz vor, das für die nächsten Jahre die Grundlage einer erfolgreichen Abfallwirtschaftspolitik in Österreich sein wird. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Ich bitte um Verständnis dafür, dass nunmehr Frau Kollegin Benita Ferrero-Waldner übernimmt, weil ich um 14 Uhr an der Sitzung des Umweltausschusses teilnehmen werde, in deren Rahmen wir die Ratifikation des Kyoto-Protokolls vornehmen werden. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich die Kollegen nicht warten lassen darf. (Beifall bei der ÖVP.)

14.03

Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Hans Ager. – Bitte.

14.03

Bundesrat Hans Ager (ÖVP, Tirol): Geschätzte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Werte Damen und Herren! Liebe Kollegen! Meine Ausführungen betreffen die Punkte 6 und 7 der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über eine nachhaltige Abfallwirtschaft erlassen und das Kraftfahrgesetz 1967 und das Immissionsschutzgesetz – Luft geändert werden, sowie Bundesgesetz, mit dem das Altlastensanierungsgesetz geändert wird. Mein Schwerpunkt liegt allerdings beim Abfallwirtschaftsgesetz, und da werde ich in erster Linie die Sichtweise der Wirtschaft darlegen.

Ich glaube, eine der größten Herausforderungen für die Zukunft, und zwar eine gemeinsame, ist eine umweltgerechte und nachhaltige Nutzung unserer Abfälle. Zielsetzung dieses Abfallwirtschaftsgesetzes war und ist eine Vereinfachung der bisher geltenden Bestimmungen und die Streichung nicht mehr zeitgemäßer Regelungen. Weiters muss die verstärkte Förderung von innovativen Technologien absolute Priorität haben, denn unbehandelten Abfall zu deponieren ist eine Verlagerung des Problems zur nächsten Generation – das wissen wir alle.

Im Wesentlichen hat dieses Gesetz im Anlagenrecht sowie auch im Berufsrecht seine Ziele und Vorgaben erfüllt: Es werden die Umweltstandards in Österreich erhalten, längst fällige EU-Vorgaben erfüllt und die Nachhaltigkeit im Sinne einer Kreislaufwirtschaft gefördert.

Womit ich allerdings aus der Sicht der Wirtschaft nicht zufrieden sein kann, sind einige Dinge, die im so genannten Datenpool zusammengefasst sind. Liebe Frau Bundesministerin! Sie sind nicht die richtige Ansprechpartnerin, aber der Herr Bundesminister kennt meine Anliegen ganz genau, daher brauchen wir mit dem Inhalt nicht hinterm Berg zu halten. Es stört mich aus der Sicht der Wirtschaft Folgendes:

§ 14 Abs. 1 ermächtigt den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft dazu, im Einverständnis mit dem Wirtschaftsministerium in einer Verordnung, abweichend zu § 17 Abs. 5 und § 21 Abs. 3, die Eintragungspflichten hinsichtlich Identifikation der Abfallerzeuger und Standorte in das elektronische Datenregister sowie über Jahressummenwerte pro Abfallart hinausgehende Meldepflichten festzulegen. Die gleiche Erweiterung der Meldepflichten ins elektronische Da


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