Bundesrat Stenographisches Protokoll 685. Sitzung / Seite 191

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denten Weiss gerne anschließen –, dass in der Zentralverwaltung, also auf der Ebene der Ministerien, die größte Einsparungsmöglichkeit besteht. Dem sollten wir uns auch anschließen.

Insgesamt wird der Beschluss, wie Sie wissen, von allen neun Landeshauptleuten und von allen neun Bundesländern getragen. Ganz besonders darf ich auch auf die Rolle von Landeshauptmann Niessl und von Landeshauptmann Häupl hinweisen. Landeshauptmann Niessl hat am 6. März anlässlich der letzten Landeshauptleutekonferenz die Übertragung der Kompetenz für die Bundesstraßen als großen Erfolg für die Länder gewertet, da nunmehr verstärkt regionale Schwerpunkte gesetzt werden könnten – rascher, effizienter, kostengünstiger. Er hat auch die 15a-Vereinbarung gefordert, deren Abschluss ja ein einstimmiger Beschluss der Landeshauptleutekonferenz ist.

Bereits am 24. Jänner hat der gegenwärtige, sehr umsichtig und verantwortungsvoll agierende Vorsitzende der Landeshauptleutekonferenz Landeshauptmann Pühringer in einem Schreiben an Finanzminister Grasser die gemeinsame Länderposition festgehalten. Die Verländerung einschließlich der Finanzausstattung der Länder erfolgt auf einfachgesetzlicher Basis. Nach einhelliger Länderauffassung soll die Verländerung zusätzlich durch eine Vereinbarung nach Artikel 15a B-VG- abgesichert werden, damit sie nicht einseitig vom Bund verändert oder widerrufen werden kann. Dies ist eine durchaus übliche Vorgangsweise, führt der Landeshauptmann weiter aus, und er verweist darauf, dass der Bund selbst diese Vorgangsweise bei der Krankenanstaltenfinanzierung, der Lehrerbesoldung und der Wohnbauförderung angewandt hat.

In diesem Sinne haben wir einen Entschließungsantrag eingebracht, und ich bitte um Ihre Zustimmung:

Entschließungsantrag

der Bundesräte Herwig Hösele, Ing. Gerd Klamt und Kollegen betreffend Artikel 15a B-VG-Vereinbarung im Zusammenhang der Verländerung der Bundesstraßen

Die unterzeichneten Bundesräte stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Bundesrat wolle beschließen:

Der Bundesrat als die Länderkammer des österreichischen Parlaments begrüßt die Verländerung der Bundesstraßen im Sinne des Föderalismus – mit Abbau von Doppelgeleisigkeiten in der Verwaltung und erhöhtem Gestaltungsspielraum bei verkehrspolitischen Prioritäten –, wobei für die Länder bei der Übernahme neuer Aufgaben auch deren Finanzierung auf einer langfristigen Basis sichergestellt werden muss.

Er ersucht daher im Sinne des einstimmigen Beschlusses der Landeshauptleutekonferenz vom 6. März 2002 die Bundesregierung, mit den Ländern Verhandlungen über eine Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG betreffend die Finanzierung der den Ländern übertragenen Bundesstraßen B für die Zeit nach 2008 aufzunehmen.

*****

Ich bitte um Ihre Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

21.47

Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Der von den Bundesräten Hösele, Ing. Klamt und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend Artikel 15a B-VG-Vereinbarung im Zusammenhang der Verländerung der Bundesstraßen ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Johanna Schicker. – Bitte.


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