Bundesrat Stenographisches Protokoll 686. Sitzung / Seite 113

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

15.49

Bundesrätin Margarete Aburumieh (ÖVP, Niederösterreich): Frau Vizepräsidentin! Herr Bundeskanzler! Frau Staatssekretärin! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kollegen! Lieber Kollege Hoscher! Es wäre mühsam, jetzt all Ihre Zitate, die Sie aus dem Zusammenhang gerissen haben, zu ergänzen. Ich erlaube mir nur, das erste und das letzte Zitat Mitterlehner so zu ergänzen, wie es tatsächlich im Zusammenhang war.

Dort hieß es nach Ihrem Zitat: "Wir haben für heuer schon ein Wachstum in der Höhe von 1,2 Prozent zu erwarten, für das nächste Jahr werden 2,8 Prozent prognostiziert. Damit liegen wir besser als die USA, liegen wir besser als Japan und liegen wir auch besser als Deutschland, das Sie immer so gerne als Musterbeispiel erwähnen. Deutschland hat für dieses Jahr eine Wachstumserwartung von lediglich 0,8 Prozent." – Das sei nur zur Ergänzung gesagt.

Ich freue mich, dass Sie zumindest die Kernpunkte dieses Konjunkturbelebungsgesetzes begrüßen, nämlich jene von Bildung und Forschung, weil wir alle wissen, dass zwei Trends die Arbeitswelt der Zukunft determinieren, und zwar sind das auf der einen Seite die Bedeutung der neuen Arbeitskräfte als Know-how-Träger für die Wirtschaft und damit Schlüsselfiguren für die Wirtschaft und auf der anderen Seite die Änderung von der Industrie- zur Dienstleistungsgesellschaft. Sie haben völlig richtig erkannt, dass Wissen Produktionsfaktor der Zukunft ist. Schätzungen zufolge macht dieser Produktionsfaktor Wissen heute bereits mehr als 50 Prozent der Wertschöpfung aus.

Das heißt, Förderung von Bildung und Wissen kann uns nicht ernst genug sein, kann nicht Anliegen genug sein und ist daher, wie der Kollege erwähnt hat, der Schwerpunkt des vorliegenden Konjunkturpaketes. Es erfolgte eine Anhebung des Freibetragssatzes für den Bildungsfreibetrag von 9 Prozent auf 20 Prozent. Wahlweise dazu wurde für jene Betriebe, bei denen sehr niedrige oder keine Gewinnerwartungen vorliegen, die Bildungsprämie geschaffen mit einem Prämiensatz von 6 Prozent, um den Ausbildungsstand der Mitarbeiter zu verbessern, um die österreichischen Betriebe in ihrer Position im nationalen und im internationalen Vergleich zu stärken und im nationalen und im internationalen Wettbewerb voranzubringen.

Diese Regierung ist zweifelsohne angetreten, um optimale Rahmenbedingungen für die Wirtschaft zu schaffen. Dieses Konjunkturpaket setzt genau dort an, wo es bisher Schwächen im System gegeben hat. Diese Schwächen waren, dass von den technologieorientierten Neugründungen bisher der Freibetrag nicht genutzt werden konnte, weil die jungen Neuunternehmer keine Gewinne aufweisen. Daher sind Jungunternehmer, neu geschaffene Technologiebetriebe kaum, selten oder nie in den Genuss des Freibetrages gekommen.

Neu ist auch der Forschungsfreibetrag in der Höhe von 10 Prozent, neu die Forschungsprämie wieder alternativ dazu in der Höhe von 3 Prozent.

Dass Bildung und Forschung nicht nur Thema auf Bundesebene sind, muss, glaube ich, in der Länderkammer erwähnt werden. Wir haben natürlich dieses Thema auch zu unserem Schwerpunkt in den Ländern gemacht. Ich darf hier nur Landeshauptmann Pröll zitieren: "Unser Ziel ist es, in den nächsten fünf Jahren zusätzlich 20 000 Jobs zu schaffen. Ein wichtiger Eckpfeiler ist dabei die zukunftsorientierte Bildungspolitik."

Das Land Niederösterreich verdoppelt heuer, also 2002, die Aufwendungen für Fachhochschulen und für die Universität Krems auf 72 Millionen €. Das ist für unser Bundesland ein Bildungsinvestitionsschub, den es bisher nie gegeben hat. Wir sorgen im Sinne der Wirtschaft für Bildung, Fortbildung und Forschung, aber wir schaffen damit vor allem Arbeitsplätze für die Zukunft.

Die Bundesregierung hat im Konjunkturpaket 2002 natürlich auch auf die schwierige Lage der Bauwirtschaft Bedacht genommen. Das Konjunkturbelebungsgesetz sieht zur Ankurbelung der Bauwirtschaft für das Jahr 2002 für in diesem Jahr begonnene Bauvorhaben eine vorzeitige Abschreibung vor. Diese wird mit 7 Prozent auf das Kalenderjahr 2002 entfallenden Herstellungskosten oder Teilherstellungskosten bemessen werden, maximal aber mit 3,8 Millionen €. Das heißt, wir wollen dadurch vor allem die Klein- und Mittelbetriebe stärken. Wir beschäftigen


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite