Bundesrat Stenographisches Protokoll 686. Sitzung / Seite 190

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der Konjunkturbelebungsprogramme der Regierung und dieses Hohen Hauses zu stehen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

21.44

Vizepräsident Jürgen Weiss: Als nächster Rednerin erteile ich Frau Bundesrätin Ilse Giesinger das Wort. – Bitte.

21.44

Bundesrätin Ilse Giesinger (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Beim Konjunkturbelebungsgesetz möchte ich vor allem zu Artikel 3, Änderung des Neugründungs-Förderungsgesetzes, sprechen.

Es ist ein Fortschritt, dass nun auch bei Betriebsübergaben, die seit 1. Jänner 2002 erfolgen, einige Rahmenbedingungen verbessert beziehungsweise den für die Betriebsgründer geltenden gleichgestellt werden. So entfällt zum Beispiel unter bestimmten Bedingungen die Grunderwerbsteuer, und es werden verschiedene Steuer- und Gebührenbefreiungen, die Neugründer bisher schon hatten, nun auch auf Betriebsübergeber ausgeweitet.

Mir persönlich sind gute Rahmenbedingungen auch bei Betriebsübernahmen ein besonderes Anliegen, und ich bedanke mich für das Verständnis des Wirtschafts- und Finanzministeriums. Wir, zum Beispiel der Bund, die Länder, die Wirtschaftskammern und so weiter, tun nämlich sehr viel bei Neugründungen von Betrieben, und das ist auch gut so. Betriebsübergaben sind ebenfalls wichtig, oft jedoch in der Praxis sehr schwierig. Denn es nützt uns allen zum Beispiel wenig, wenn zwar viele Betriebsneugründungen stattfinden, jedoch gleichzeitig bestehende Betriebe nicht mehr weitergeführt werden, weil die Betriebsinhaber in Pension gehen oder krank werden oder andere Dinge passieren. Daher denke ich, dass es sehr wichtig ist, gute Rahmenbedingungen auch für Betriebsübergaben zu schaffen. Das heutige Gesetz ist ein weiter, wichtiger Schritt dazu, wofür ich mich noch einmal bedanke.

Die Praxis einer Betriebsübergabe sieht gerade bei Klein- und Mittelbetrieben – die ja zirka 95 Prozent der Betriebe in Österreich ausmachen – so aus, dass entweder Familienmitglieder oder Außenstehende übernehmen. Zu dieser Zeit sind oft strukturelle und bauliche Änderungen im Betrieb notwendig, die viel Geld kosten.

Betriebsübergeber haben gegenüber Neugründern den Vorteil, dass meistens ein gewisser Kundenstock und gute Mitarbeiter vorhanden sind. Auch das ist ein Grund dafür, warum die Betriebsnachfolge so wichtig ist, damit keine weiteren Arbeitsplätze verloren gehen. Da ist es gerade auch die Aufgabe der Politik, gute Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, die Realität zu sehen und dementsprechend zu handeln.

Als zweiten Punkt möchte ich noch kurz auf die Änderung des Fremdengesetzes und des Bundesfinanzgesetzes eingehen. Eigentlich ist es traurig, dass 98 Planstellen zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung bereitgestellt werden müssen beziehungsweise laut diesem Gesetz nun zur Verfügung stehen. Da müssen wir uns als verantwortliche Politikerinnen und Politiker fragen, warum das notwendig ist und was falsch läuft beziehungsweise schon seit Jahren falsch gelaufen ist. Diese Tatsache, dass 98 Planstellen zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung notwendig sind, stellt uns allen eigentlich kein gutes Zeugnis aus. (Bundesrat Konecny: Uns schon, aber nicht den Betrieben!) Das gibt mir sehr zu denken.

Abschließend möchte ich sagen, dass wir als Verantwortliche in der Politik die Rahmenbedingungen so schaffen müssen, dass mehr Eigenverantwortlichkeit, mehr Selbständigkeit und mehr Herzensbildung des Einzelnen möglich werden. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Dr. Böhm. ) Dazu sind wir meiner Meinung nach gefordert, und ich denke, das versucht auch diese Regierung. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Dr. Böhm. )

21.49

Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich erteile nun Frau Staatssekretärin Mares Rossmann das Wort. – Bitte.


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